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Der Kreistag hat in seiner Sitzung im Dezember 2015 die „Richtlinie zur Förderung der Familienbildung im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ beschlossen.

Die Richtlinie ermöglicht die Förderung von Maßnahmen und Angeboten der Familienbildung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe. Förderfähig sind Familienbildungsangebote zu Erziehungs- und Bildungskompetenzen sowie Angebote zur Förderung des Wohls von Kindern und der Kindergesundheit. Gefördert werden Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung oder einer Anteilsfinanzierung zur Deckung des Fehlbedarfs.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt. Mit dem Projekt bzw. der Maßnahme darf in der Regel nicht begonnen worden sein.

Die Förderrichtlinie, das Antragsformular sowie das Formular für den Verwendungsnachweis sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich www.bernkastel-wittlich.de oder über die Netzwerkkoordination Kinderschutz und Familienbildung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erhältlich: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie, Stephan Rother, Tel.: 06571/14-2220, E-Mail: Stephan.Rother[at]Bernkastel-Wittlich.de .