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Vor wenigen Tagen haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Abfallgebührenbescheide erhalten. Im Zusammenhang mit den Gebührenbescheiden stellen sich immer wieder die gleichen  Fragen. Ute Braun, Leiterin des Betriebes Abfallwirtschaft, informiert. Vor einem Anruf oder einer Vorsprache bei der Kreisverwaltung bittet sie, unbedingt die siebenstellige Behälternummer abzulesen. Diese befindet sich auf dem Aufkleber, der an der Seite der Mülltonne angebracht ist.

Was sind Zusatzentleerungen und wann nehme ich eine solche in Anspruch?

In der Jahresgrundgebühr sind zwölf Behälterleerungen berücksichtigt, also quasi pro Nutzungsmonat eine Leerung. Da die Restmüllsammlung aber nicht nur einmal im Monat, sondern alle zwei Wochen durchgeführt wird, konnte man den Abfallbehälter im vergangenen Jahr bis zu 26 mal leeren lassen. Wurde eine Mülltonne öfters als 12 mal im vergangenen Jahr geleert, so gelten die darüber hinausgehenden Behälterleerungen als Zusatzentleerungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch während der Entleerung der Mülltonnen. Der im Sammelfahrzeug enthaltene Bordcomputer registriert die Behälternummer während des Schüttvorgangs durch Ablesen des in den Mülltonnen eingesetzten Chips.

Weshalb wird mir eine Zusatzentleerung berechnet? Ich stelle die Mülltonne doch nur alle vier Wochen raus?

Die Monate sind nicht gleich vier Wochen. So hat ein Jahr in der Regel 52 Wochen. Lässt man die Mülltonne genau alle vier Wochen leeren, so kommt es zu der 13. Leerung, denn 52 geteilt durch 4 ergibt 13. In der Jahresgrundgebühr sind aber nur 12 Behälterleerungen berücksichtigt, also quasi pro Monat eine Leerung. Deshalb wird die 13. Leerung als Zusatzentleerung abgerechnet.

Meine Mülltonne wurde im vergangenen Jahr weniger als zwölf Mal geleert. Habe ich einen Anspruch auf Gebührenrückerstattung?

Nein, denn in die Jahresgrundgebühr sind neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Restmülls aus den grauen Tonnen auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Altholz, Elektroschrott, Problemmüll sowie für den Betrieb der Grüngutannahmestellen und anteilige Verwaltungskosten des Betriebes Abfallwirtschaft eingerechnet.

Müssen die Abfallgebühren komplett zum 1. April gezahlt werden?

Ja, so lautet der Fälligkeitstermin in der Abfallgebührensatzung. Wird nicht gezahlt, so werden die ausstehenden Abfallgebühren zunächst angemahnt und bei weiterer Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen gegen die abfallgebührenpflichtige Person eingeleitet, was für diese mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten sollte man sich vor dem Fälligkeitstermin an den Betrieb Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wenden.

Der Abfallgebührenbescheid weist zu viele Zusatzentleerungen aus. So oft habe ich meine Mülltonne gar nicht leeren lassen. Was soll ich tun?

Jeder Abfallbehälter ist mit einer Behälternummer und einem elektronischen Chip versehen. Die Sammelfahrzeuge verfügen über einen Bordcomputer, der während der Behälterleerung den Chip automatisch abliest und damit die Behälternummer registriert. So werden während des gesamten Jahres die Leerungen eines Behälters mit Datum und Uhrzeit erfasst. Damit ist sichergestellt, dass bei der Gebührenabrechnung die tatsächliche Zahl der Leerungen eines Behälters berücksichtigt wird. Ein Behälter ist über seine Behälternummer einem konkreten Grundstück zugeordnet. Deshalb ist es wichtig, dass man darauf achtet, den seinem Grundstück zugeordneten Abfallbehälter zu benutzen und den Behälter nicht versehentlich mit dem des Nachbarn zu vertauschen. Dazu sollte man seinen Behälter individuell kennzeichnen, zum Beispiel durch Anbringen eines Aufklebers oder Namenskürzels auf dem Deckel des Behälters. Außerdem sollte man immer wieder die Behälternummern vergleichen. An der Seite des Abfallbehälters befindet sich ein Aufkleber, der außer dem Strichcode auch die siebenstellige Behälternummer aufzeigt. Der Abfallgebührenbescheid weist die ersten sechs Stellen dieser Behälternummer aus. Stimmen diese sechs Ziffern auf dem Abfallbehälter und dem Gebührenbescheid nicht überein, so ist es zwingend erforderlich, unverzüglich mit dem Betrieb Abfallwirtschaft Kontakt aufzunehmen. Hier nennen Sie bitte die siebenstellige Nummer, die der Aufkleber auf dem Abfallbehälter ausweist. Der Betrieb Abfallwirtschaft prüft dann, ob der Behälter vertauscht worden ist. Zur Klärung der Zahl der Behälterleerungen kann auch ein Leerungsbericht erstellt und dem Gebührenpflichtigen zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend bittet Ute Braun die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn der ein oder andere bei telefonischen Nachfragen in eine Warteschleife gerät beziehungsweise die Leitung immer wieder besetzt ist. „Viele Leute rufen bei uns an, manche sprechen auch persönlich vor. Wir im Betrieb Abfallwirtschaft sind um eine gute Beratung und Beantwortung der Fragen bemüht, denn es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger den Gebührenbescheid nachvollziehen können.“