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Auch wenn die Temperaturen zur Zeit eher frühlingshaft sind, ist doch jederzeit mit Frost und Schnee zu rechnen. Dann kommt auch häufig die Frage auf: „Wie verhalte ich mich wenn die Straße vor meinem Haus mit Schnee bedeckt ist und ich trotzdem eine problemlose Abfuhr meiner Abfälle garantieren will?“.  Oft werden Nebenstraßen nicht geräumt, tagelang bleiben dort Eis und Schnee einfach liegen. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Folge davon ist, dass Abfallsammelfahrzeuge die glatten Straßen nicht befahren dürfen. Dies ist ärgerlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Abfallberater Stefan Lex appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Räum- und Streupflicht wahrzunehmen. „Neben den Gehwegen sind auch die Straßen zu räumen. Diese Pflicht obliegt in den Gemeinden in aller Regel den Anliegern der an die Straße angrenzenden Grundstücke“ erklärt Lex. Es ist sinnvoll, bereits am Vorabend der Abfallsammlung den Wetterbericht im Auge zu behalten und gefährdete Straßenbereiche abzustreuen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Mülltonnen, die gelben Säcke und das Altpapier sowie den Sperrmüll zur nächsten regelmäßig gestreuten Straße bringen. „Wer unsicher ist welche Straßen tatsächlich regelmäßig gestreut werden, sollte Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung halten“ empfiehlt Abfallberater Lex.

Frostige Temperaturen können auch dazu führen, dass die Abfälle an den Wänden der Restabfalltonnen anfrieren und die Tonne nicht vollständig geleert wird. „In Mülltonnen festgefrorener Müll, der bei der Leerung nicht heraus fällt, ist ein weiteres Ärgernis im Winter“ berichtet Lex. Dies betrifft auch Müllbeutel, in die feuchte Abfälle gefüllt wurden. „Es hat sich bewährt, wenn die angefrorenen Abfälle in der Abfalltonne vor der Leerung  zum Beispiel mit einem Stock oder Besenstiel gelockert werden“ empfiehlt Lex.