Geflügelhalter sollen auf Ernstfall vorbereitet sein
Auch wenn in Rheinland-Pfalz bisher kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten ist, bittet die Kreisverwaltung dennoch alle Geflügelhalter sich schon jetzt auf einen eventuellen Ernstfall vorzubereiten. Falls bei einem Wildvogel Geflügelpest nachgewiesen wird, müssen um den Fundort ein Sperrbezirk mit einem Mindestradius von drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit einem Mindestradius von zehn Kilometer ausgewiesen werden. Für alle Geflügelhalter innerhalb des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes gelten dann zusätzliche Vorschriften. Unter anderem muss jeder Geflügelhalter zur Desinfektion der Schuhe an den Ein- und Ausgängen der Ställe beziehungsweise den Zugängen zu den Volierenhaltungen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen anbringen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel tränken. Am besten geeignet sind Plastikwannen, in die Schaumstoffmatten eingelegt werden. Die Plastikwannen sollten ausreichend groß sein, um die Schuhsohlen insgesamt mit dem Desinfektionsmittel benetzen zu können. Bei der Beschaffung von Desinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass diese gegen behüllte Viren wirksam sind. Jeder Geflügelhalter sollte sich vorsorglich mit den nötigen Materialien ausstatten, um für den Bedarfsfall gerüstet zu sein.
Geflügelhalter, die ihre Tiere in Volieren halten, müssen vorerst bis zum Ablauf des 30. April 2006 monatlich eine tierärztliche Bestandsuntersuchung ihres Geflügels veranlassen. Hierzu können sie sich an die niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte wenden. Unter einer Volierenhaltung ist zu verstehen, dass das Geflügel nicht ständig in einem geschlossenen Stall gehalten wird, die gesamte Auslauffläche des Geflügels von einer regendichten Abdeckung überdacht wird und die Seitenbegrenzungen aus engmaschigen Zäunen, Netzen oder sonstigen Materialien bestehen, so dass auch kleine Wildvögel nicht eindringen können. Freilandhaltungen sind genehmigungspflichtig und werden zur Zeit im hiesigen Kreis nicht erlaubt.
Bei allen Fragen zum Thema Geflügelpest kann die Kreisverwaltung über die Telefonnummer 06571/14353 erreicht werden.