Geflügelpest: Verlängerung der Stallpflicht
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 27.04.2006 wurde die Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 verlängert.
Der Bund und die Länder beabsichtigen die oben genannte Verordnung durch eine weitere Verordnung abzulösen, nach der eine Stallpflicht unbefristet vorgeschrieben werden soll. Allerdings sollen in der Ablöseverordnung Ausnahmen von der Stallpflicht ermöglicht werden. Zur Zeit werden die Bedingungen für solche Ausnahmen auf höchster Ebene erörtert und sind den unteren Behörden nicht bekannt. Sobald die Ablöseverordnung erlassen wird, werden an dieser Stelle entsprechende Informationen veröffentlicht. Des Weiteren sollten von interessierten Geflügelhaltern die Ausgaben der Tagespresse aufmerksam verfolgt werden.