Grünschnitt nicht illegal in der Landschaft entsorgen
Bei Gartenarbeit und Gehölzschnitt fallen Heckenschnitt, Äste, Rasenschnitt und andere vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle an. Diese Abfälle können, soweit sie nicht kompostiert werden, den Grünschnitt-annahmestellen angeliefert werden. Anlieferungen bis zu zwei Kubikmeter aus Haushalten sind kostenfrei. Anschriften und Öffnungszeiten der Grünschnittannahmestellen sind im Abfallratgeber 2009 unter der Rubrik „Grünschnittentsorgung und Grüngutannahmestellen“ sowie hier aufgeführt. Wenn Bedarf an Schreddermaterial besteht, kann dieses - soweit vorhanden - auch von dort kostenfrei abgeholt und auf dem eigenen Grundstück verwendet werden.
Zum Grünschnittabfall gehören Äste, Baumschnitt bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimeter, Gras, Heckenschnitt, Laub, Fallobst, Moos, Rinde und vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle. Nicht zum Grünschnitt zählen Dung, Küchenabfälle, Essensreste, Produktionsabfälle pflanzlicher Art wie zum Beispiel Trester oder Weinschlamm, Einstreu von Tieren, mit Virus- und Bakterienkrankheiten (zum Beispiel Feuerbrand) befallenes Grüngut, imprägnierte, lackierte oder geteerte Pfähle und Hölzer sowie Möbelteile, Hausmüll und hausmüllähnliche Abfallstoffe. Äste und Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 15 Zentimeter und Wurzelstöcke werden nur an der Grünschnittannahmestelle der Zentralmülldeponie Sehlem entgegen genommen.
Die Abgabe von Grünschnitt durch Anlieferer, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind im Abfallratgeber aufgeführt.
Abfallberater Stefan Lex weist darauf hin, dass die Abgabe von Essensresten an den Grünschnittlagerstellen verboten ist. Keinesfalls dürfen Grünschnittabfälle auf fremden Grundstücken einfach abgelagert werden. Dieses so genannte „wilde“ Ablagern, aber auch das illegale Verbrennen kann teuer werden – für das widerrechtliche Ablagern beziehungsweise Verbrennen einer Kofferraumladung Grünschnittabfälle ist zum Beispiel ein Bußgeld von rund 50 Euro vorgesehen.
Weitere Informationen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de erfragt werden.