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Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informierten sich in der Kreisverwaltung über die Themen Fachkräftesicherung und Personalpolitik.

Eine für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber konzipierte Veranstaltung in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich informierte interessant und mit teilweise ganz neuen Aspekten zu dem Themenkomplex Fachkräftesicherung und Personalpolitik. Nach der Begrüßung durch den ersten Kreisbeigeordneten Alexander Licht wurde der weitere Verlauf von der Gleichstellungsbeauftragten Gabriele Kretz moderiert, die gemeinsam mit der Chancengleichheitsbeauftragten des Jobcenters Bernkastel-Wittlich, Iris Zwang, zu dieser Veranstaltung eingeladen hatte. Es folgten zwei Stunden mit vier Informationsblöcken zu denen die Anwesenden nach jeder Kurzpräsentation direkt Fragen stellen konnten.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird häufig und fälschlicherweise als Thema von Familien und hier insbesondere der Frauen gesehen. In Zeiten von Fachkräftemangel und im Hinblick von Arbeitszufriedenheit und dem Funktionieren von Teams ist das Vereinbarkeitsthema jedoch zunehmend für Arbeitgeber interessant, denn es bietet auch für sie Vorteile. Hierauf wies Uta Hemmerich-Bukowski von ZeitZeichen in ihrem Vortrag hin und zeigte vielfältige und teilweise gar nicht aufwändige Möglichkeiten für Arbeitgeber auf. Insbesondere wollte sie sensibilisieren für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die jeden Arbeitnehmer - ob Mann oder Frau - und somit auch jeden Arbeitgeber unerwartet vor Vereinbarkeitsprobleme stellen kann. ZeitZeichen ist die Informationsstelle für eine chancengerechte Arbeitswelt des Landes Rheinland-Pfalz und steht allen Ratsuchenden mit Vereinbarkeitsproblemen auch im Internet unter www.zeitzeichen-rlp.de zur Verfügung.

Normann Burg, Ausbildungsberater der IHK Trier informierte über die wenig bekannte und ebenso wenig praktizierte Möglichkeit von Teilzeitausbildung. Diese bietet insbesondere jungen Müttern im Einzelfall die Möglichkeit ihre Ausbildung mit reduzierter Wochen-Ausbildungszeit, in Teilzeit zu beenden, was für den Arbeitgeber den Vorteil hat, qualifizierte und engagierte Kräfte im Betrieb halten zu können.  Die Möglichkeit besteht seit Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, wenn der oder die Auszubildende eigene Kinder betreut, nahe Angehörige pflegt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verkürzung der täglichen/wöchentlichen Ausbildung zu stellen. Interessant auch für Betriebe, die keinen ausreichenden Bedarf für einen Auszubildenden in  Vollzeit, jedoch ausreichend Bedarf für einen Auszubilden in Teilzeit haben. Ausbildung in Teilzeit – ein Zukunftsmodell, die IHK steht hier für alle Fragen als Berater zur Verfügung.

Das Thema Minijob war wegen der aktuellen Gesetzesänderung zum 1. Januar 2013 von besonderem Interesse für die Teilnehmenden. Neben der Erhöhung von 400 Euro auf 450 Euro gilt es zu beachten, dass bei einer erstmaligen Aufnahme der Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013 die gesetzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt wurde. Die Gegenüberstellung der im Rahmen von Minijobbeschäftigungsverhältnissen abzuführenden Abgaben des Arbeitgebers im Verhältnis zu regulären sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen zeigte eine Überraschung. Die beiden Vertreter von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Ralph Scheidweiler -  und des Finanzamtes Bernkastel-Wittlich – Herbert Schmitz - zeigten in Beispielrechnungen, dass der Arbeitgeber für einen Minijobber tatsächlich mehr Abgaben zahlen muss. So muss er zum Beispiel zusätzlich zu den 450 Euro noch 135 Euro pauschalierte Steuer, Renten- und Krankenversicherung zahlen, während dies bei einem geringfügig Beschäftigten mit voller Beitragspflicht nur insgesamt 86,74 Euro sind.

Beim letzten Themenpunkt ging es um die Förderinstrumente die die Arbeitsagentur und Jobcenter für Arbeitgeber vorhalten. Zur Steigerung des Fachkräfteangebotes stellten sie zehn Handlungsfelder vor. Dazu gehören die Erhöhung der Erwerbspartizipation von Frauen und die Verbesserung von Ausbildung und Qualifizierung. Neben den Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeber bietet das Projekt WeGebAU die Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitgeberzuschüssen für die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entsprechend der Stellenprofile für die Arbeitgeber keine geeigneten Bewerber finden können. Holmar Naundorf, Referent der Agentur für Arbeit und des Jobcenters stellte dies und weitere Details anhand interessanter Beispiele und in unterhaltsamer Form in seiner kurzweiligen und sehr informativen Präsentation vor.

Die Beauftragte für Chancengleichheit vom Jobcenter Bernkastel-Wittlich, Iris Zwang, warb bei den über dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Verständnis für die Frauen, die meistens sehr engagiert seien, für die die Integrationsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt jedoch oft schwierig seien und dies in besonderer Weise für Mütter.