Häufig gestellte Fragen zum Abfallgebührenbescheid
Vor wenigen Tagen haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Abfallgebührenbescheide erhalten. Es haben sich bereits einige Gebührenpflichtige mit Fragen an den Betrieb Abfallwirtschaft gewandt. Die Leiterin des Betriebes Abfallwirtschaft, Ute Braun, informiert über häufig gestellte Fragen. Zudem bittet sie, unbedingt vor einem Anruf oder einer Vorsprache die siebenstellige Behälternummer vom Aufkleber an der Seite des Abfallbehälters abzulesen
Weshalb wird mir eine Zusatzentleerung berechnet? Ich stelle die Mülltonne doch nur alle vier Wochen zur Leerung raus.
Das ist die verflixte 13. Leerung. In der Jahresgrundgebühr sind 12 Behälterleerungen berücksichtigt, also quasi pro Monat eine. Lässt man die Mülltonne im 4-Wochen-Rhythmus leeren, so nimmt man 13 Leerungen in Anspruch, denn 52 geteilt durch 4 macht 13. Diese 13. Leerung wird als Zusatzentleerung abgerechnet.
Meine Mülltonne wurde im vergangenen Jahr weniger als zwölf Mal geleert. Habe ich einen Anspruch auf Gebührenrückerstattung?
Nein, denn in die Grundgebühr sind neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung des Restmülls auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Altholz, Elektroschrott und Problemmüll sowie die Kosten für den Betrieb der Grüngutannahmestellen und anteilige Verwaltungskosten des Betriebes Abfallwirtschaft eingerechnet.
In der Vergangenheit gab es doch immer zwei Zahltermine pro Jahr. Muss ich nun den gesamten Betrag zum 01. April bezahlen?
Ja. Mit der Senkung der Abfallgebühren zum Januar 2011 wurde gleichzeitig auch der eine Fälligkeitstermin beschlossen. In der Vergangenheit haben viele Gebührenpflichtige den zweiten Zahlungstermin vergessen, weil zuvor kein gesonderter Gebührenbescheid zugestellt worden ist. Die ausgebliebenen Zahlungen mussten angemahnt werden, was neben der Verärgerung der Bürgerinnen und Bürger über die Mahnung auch den Verwaltungsaufwand deutlich erhöht hat. Dies hat sich wiederum auf die Betriebskosten ausgewirkt. Helfen Sie uns, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und nutzen Sie die Möglichkeit, die Abfallgebühren durch Erteilung einer Einzugsermächtigung abbuchen zu lassen. Den Abfallgebührenbescheiden waren entsprechende Vordrucke beigefügt. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird die Abfallgebühr zum Fälligkeitstermin eingezogen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich bitte mit dem Betrieb Abfallwirtschaft in Verbindung setzen.
Die Abfallgebühren wurden doch zum 01. Januar 2011 gesenkt. Weshalb werden die Zusatzentleerungen noch mit dem alten Gebührensatz abgerechnet?
Im Jahresbescheid werden die Gebühren für die im Vorjahr durchgeführten Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Denn ob überhaupt und wenn ja wie viele Zusatzentleerungen in einem Jahr in Anspruch genommen worden sind, kann ja erst zum Jahresende festgestellt werden. So werden nun die in 2010 durchgeführten Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Entsprechend gelten hierfür auch noch die Gebührensätze aus dem Jahr 2010.
Der Abfallgebührenbescheid weist zu viele Zusatzentleerungen aus. So oft habe ich meine Mülltonne gar nicht leeren lassen. Was soll ich tun?
Jeder Abfallbehälter ist mit einer Behälternummer und einem elektronischen Chip versehen. Die Sammelfahrzeuge verfügen über einen Bordcomputer, der während der Behälterleerung den Chip automatisch abliest und damit die Behälternummer registriert. So werden während des gesamten Jahres die Leerungen eines Behälters mit Datum und Uhrzeit erfasst. Damit ist sichergestellt, dass bei der Gebührenabrechnung die tatsächliche Zahl der Leerungen eines Behälters berücksichtigt wird. Ein Behälter ist über seine Behälternummer einem konkreten Grundstück zugeordnet. Deshalb ist es wichtig, dass man darauf achtet, den seinem Grundstück zugeordneten Abfallbehälter zu benutzen und den Behälter nicht versehentlich mit dem des Nachbarn zu vertauschen. Dazu sollte man seinen Behälter individuell kennzeichnen, z.B. durch Anbringen eines Aufklebers oder Namenskürzels auf dem Deckel des Behälters. Außerdem sollte man immer wieder die Behälternummern vergleichen. An der Seite des Abfallbehälters befindet sich ein Aufkleber, der außer dem Strichcode auch die siebenstellige Behälternummer aufzeigt. Der Abfallgebührenbescheid weist die ersten sechs Stellen dieser Behälternummer aus. Stimmen diese sechs Ziffern auf dem Abfallbehälter und dem Gebührenbescheid nicht überein, so ist es zwingend erforderlich, unverzüglich mit dem Betrieb Abfallwirtschaft Kontakt aufzunehmen. Hier nennen Sie bitte die siebenstellige Nummer, die der Aufkleber auf dem Abfallbehälter ausweist. Der Betrieb Abfallwirtschaft prüft dann, ob der Behälter vertauscht worden ist. Zur Klärung der Zahl der Behälterleerungen kann auch ein Leerungsbericht erstellt und dem Gebührenpflichtigen zur Verfügung gestellt werden.
Abschließend bittet Ute Braun die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn der ein oder andere bei telefonischen Nachfragen in eine Warteschleife gerät beziehungsweise die Leitung immer wieder besetzt ist. „Viele Leute rufen bei uns an, manche sprechen auch persönlich vor. Wir im Betrieb Abfallwirtschaft sind um eine gute Beratung und Beantwortung der Fragen bemüht, denn es ist uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger den Gebührenbescheid nachvollziehen können“, so Braun.