Hinweise zum Abbrennen von Martinsfeuern
Martinsfeuer gehören zum Brauchtum unserer Region. Im Gedenken an den heiligen Martin ziehen Kinder in einer Lichterprozession zu dem Martinsfeuer. Das Holz dafür wird oft von Jugendlichen eingesammelt, wobei auch Erwachsene Hölzer zu den Feuerstellen fahren. Dabei ist die Einhaltung von Regelungen zur Vermeidung von Umweltgefährdungen und Verletzungen erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft und die Umwelt nicht durch Funkenflug oder Rauch belästigt oder gefährdet wird.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nur unbedenkliche Hölzer (Naturhölzer) verbrannt werden. Das Abbrennen von beschichtetem Holz, Möbelteilen, imprägnierten Hölzern und Rebpfählen ist nicht zulässig. Es dürfen keine Altreifen oder Kunststoffteile, insbesondere keine Sprayflaschen, verbrannt werden. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch das missbräuchliche Abbrennen ungeeigneter Stoffe entstehen.
Die Brandstelle und die Holzmenge sind so zu wählen, dass das Feuer nicht außer Kontrolle geraten und die umgebende Vegetation schädigen kann. Der Platz für das Martinsfeuer muss vorab mit der zuständigen Feuerwehr und der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung abgestimmt werden. Das Abbrennen muss von geeigneten Personen (in der Regel Feuerwehrleute) beaufsichtigt werden. Es müssen geeignete Materialien verfügbar sein, um einen ungewollten Brand durch übergreifende Flammen oder Funkenflug zu löschen. Beim Verlassen der Brandstelle muss sichergestellt sein, dass von dieser keine Gefahr mehr ausgehen kann.