Infoabend zu Jugendschutz bei Veranstaltungen
Jugendschutz bei Veranstaltungen ist ein Dauerthema: Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit haben zu feiern und Spaß zu haben. Dabei darf jedoch das Jugendschutzgesetz nicht außer Acht gelassen werden. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen, beispielsweise vor dem Konsum von Alkohol.
Der Arbeitskreis „Jugendschutz / Suchtprävention“ lädt alle Interessierten zu einem Informationsaustausch zum Thema „Jugendschutz und Veranstaltungen“ am 21.01.2015 um 18:00 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich ein. Vertreterinnen und Vertreten von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen haben hier die Gelegenheit, sich zu informieren und sich mit dem Jugendamt, der Polizei und dem Amtsgericht Bernkastel-Kues auszutauschen. Rechtliche Aspekte beleuchtet Oliver Emmer, Richter am Amtsgericht Bernkastel-Kues.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es bei dem sensiblen Thema „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ immer wieder Fragen und Unsicherheiten in der Praxis gibt. Die meisten Aspekte lassen sich im Vorfeld der Veranstaltung bei einer praxisorientierten Planung klären. Der Arbeitskreis „Jugendschutz / Suchtprävention“ im Kreis Bernkastel-Wittlich möchte die unterschiedlichen Fragestellungen in der Informationsveranstaltung aufgreifen: Worin liegt der Sinn und Zweck des Jugendschutzes? Wie gehe ich als Verantwortliche/r im Verein, in der Gemeinde usw. mit den Jugendschutzbestimmungen um? Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen?
Ansprechpartner für die Veranstaltung des Arbeitskreises Jugendschutz / Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind Stephan Rother, Jugendschutz, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Tel.: 06571/14-2220) und Hubert Lenz, Sachbereich Verkehr und Prävention, Polizeidirektion Wittlich (Tel.: 06571/9152-513). Die Einladung zum Informationsabend kann hier heruntergeladen werden.