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Jugendschutz bei Veranstaltungen ist ein Dauerthema: Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit haben, zu feiern und Spaß zu haben. Dabei darf jedoch das Jugendschutzgesetz nicht außer Acht gelassen werden. Es soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Entwicklung schützen, beispielsweise vor dem Konsum von Alkohol.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es gerade bezüglich des sensiblen Themas „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ immer wieder Fragen und schwierige Situationen in der Praxis gibt. Die meisten kritischen Punkte lassen sich im Vorfeld der Veranstaltung bei einer praxisorientierten Planung klären. Der Arbeitskreis Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich möchte die unterschiedlichen Fragestellungen aufgreifen: Worin liegt der Sinn und Zweck des Jugendschutzes? Wie gehe ich als Verantwortliche(r) im Verein oder in der Gemeinde mit den Jugendschutzbestimmungen um? Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen?

Nur ein Beispiel: Eine Gruppe junger Leute zwischen 14 und 19 Jahren randaliert im Festzelt, nachdem sie vom Sicherheitsdienst aufgefordert werden, um 03.00 Uhr das Zelt zu verlassen. Die Folgen sind Anzeigen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Die polizeilichen Feststellungen ergeben außerdem, dass Alkohol (Bier und Spirituosen) unkontrolliert an die jungen Leute ausgegeben, beziehungsweise der Verzehr gestattet wurde, Alterskontrollen nur bis 23.00 Uhr erfolgten, ein Aushang der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen fehlte und kein alkoholfreies Getränk billiger angeboten wurde als die alkoholhaltigen Getränke.

Zu seiner Informationsveranstaltung am Mittwoch, dem 27. Januar, in der Mensa der Hauptschule Bernkastel-Kues lädt der Arbeitskreis Jugendschutz / Suchtprävention in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und dem Jugendbeauftragten der Polizeidirektion Trier alle Interessierten ein, sich mit dem Thema Jugendschutz bei Veranstaltungen näher zu befassen. Von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr haben Vertreter von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen die Gelegenheit, sich zu informieren und sich gemeinsam mit verschiedenen Fachleuten von Jugendamt, Polizei und Ordnungsamt mit dem Thema auseinander zu setzen.

Ansprechpartner für die Veranstaltung des Arbeitskreises Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich sind der Jugendschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Stephan Rother, Tel.: 06571/14-220, E-Mail: Stephan.Rother[at]Bernkastel-Wittlich.de , der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Guido Moll, Tel.: 06531/54-165, E-Mail moja[at]bernkastel-kues.de und der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich Hubert Lenz, Tel.: 06571/915227, E-Mail: pdwittlich.bfj[at]polizei.rlp.de.