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Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz möchte im Rahmen des EULLE – „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz kleine und Kleinstbetriebe auf dem Land wie Bäckereien oder Metzgereien, die zur regionalen Versorgung beitragen, gezielt mit einer Investitionsförderung stärken. Ein Bezug zu regionalen Produkten ist wünschenswert, jedoch nicht Fördervoraussetzung.

Förderempfänger sind Kleinst- und Kleinunternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse in der ersten oder zweiten Verarbeitungsstufe verarbeiten oder vermarkten. Gemeint sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 10 Millionen Euro. Reine Gastronomiebetriebe sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Ziele der Förderung sind die Stärkung der Entwicklungsperspektiven für Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum sowie die Sicherung von Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten im Bereich von Rheinland-Pfalz.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro förderfähige Investitionskosten. Der Fördersatz ist regulär 30 Prozent; wenn das Ausgangsprodukt ein regionales Qualitätserzeugnis ist, 40 Prozent. Der Förderhöchstbetrag ist 200.000 Euro. Die im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen werden auf den Betrag angerechnet.

Gefördert werden Investitionen der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen. Förderfähig sind auch allgemeine Aufwendungen für Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen und Vorplanungen, als Teil der Investition.

Voraussetzung für die Förderung sind Betriebskonzept, Beschreibung des Vorhabens und ein Investitionskonzept/Plan. Die Investition muss zur Schonung von Ressourcen und Verbesserung von Umwelt-, Natur-, Verbraucher- oder Tierschutz beitragen.

Anträge können bis Dezember 2022 gestellt werden. Der Antrag auf Abschlusszahlung ist bis zum 30.06.2023 zu stellen.

Fragen zum Förderverfahren beantwortet das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues, Telefon 06531 956 187, E-Mail: michael.hoffmann[at]dlr.rlp.de. Eine Beschreibung der Fördermaßnahme und das Antragsformular sind unter www.dlr-mosel.rlp.de und www.eler-eulle.rlp.de zu finden.