Jagd auf gestreifte Wildschwein-Frischlinge erlaubt
In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz gibt es eine hohe Schwarzwildpopulation und damit verbunden viele Wildschäden in der Landwirtschaft. Aufgrund dessen und um einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und einem erneuten Eintrag der Klassischen Schweinepest in die Wildschweinpopulation entgegenzuwirken hat die Zentralstelle der Forstverwaltung als obere Jagdbehörde per Allgemeinverfügung für alle Jagdbezirke in Rheinland-Pfalz eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm und unter einer Auftreffenergie auf 100 Meter (E 100) von mindestens 200 Joule nach § 23 Abs. 1 Nr. 4b Landesjagdgesetz zugelassen, soweit Büchsenpatronen mit einem Kaliber von mindestens .22 Hornet (E 100 mindestens 400 Joule) verwendet werden.
Den Auszug aus dem Staatsanzeiger mit der Bekanntmachung der Verfügung kann auf der Internetseite www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Stichwort Jagd heruntergeladen werden.