Keine Altkleidersammlungen zugunsten der Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter e.V.
Die „Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter e.V.“ mit Sitz in Worms hat im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mitgeteilt, dass bereits seit einigen Jahren auf Sammeltätigkeiten im Rahmen von Kleidersammlungen in Rheinland-Pfalz verzichtet werde.
Bei den aktuellen Sammelaufrufen zu Kleiderspenden im Namen der „Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter und schwerbehinderter Kinder e.V.“ in Mainz handele es sich um Fälschungen.
Die ADD bittet die Bevölkerung um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin in Rheinland-Pfalz zu Kleidersammlungen zugunsten der „Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter und schwerbehinderter Kinder e.V.“ sowie der „Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter e.V.“ mit Sitz in Worms aufgerufen wird.