Keine Spenden für Verein „Kleine Hoffnung“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dem Verein „Kleine Hoffnung – Hilfe für Kinder e.V.“ mit Sitz in Köln Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung untersagt hat. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
Der 2006 gegründete Verein „Kleine Hoffnung – Hilfe für Kinder e.V.“ wirbt in seiner Satzung mit der Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder im In- und Ausland, die Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Hunger und Naturkatastrophen geworden sind. Die umfassende Überprüfung der ADD ergab, dass die für den guten Zweck der Kinderhilfe gespendeten Förderbeiträge sowie Geldspenden bisher und auch in absehbarer Zeit ausschließlich für Werbe- und Verwaltungsmaßnahmen verwendet werden.
Da demnach keine zweckentsprechende Verwendung der Spenden sichergestellt ist, darf der nicht als gemeinnützig dienend anerkannte Verein ab sofort in Rheinland-Pfalz keine Spendensammlungen mehr durchführen sowie keine Geldspenden und Förderbeiträge mehr einziehen. Weiterhin muss der Verein alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das Sammlungsverbot schriftlich informieren. Die zuletzt bekannt gewordene Werbeaktion erfolgte im Landkreis Trier-Saarburg (Stadt Saarburg) im Januar dieses Jahres.