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In seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 hat der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich den Haushalt 2018 beraten und einstimmig beschlossen.

„Mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 1,340 Mio. Euro kann der Landkreis auch im Jahr 2018 und damit im vierten Jahr in Folge ein positives operatives Ergebnis erwarten“, betonte Landrat Gregor Eibes bei der Vorstellung des über 600 Seiten starken Planwerks. Der Überschuss des Finanzhaushalts werde sich auf rund 5,698 Mio. Euro belaufen und dazu ausreichen, die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung der Investitionskredite sowie die Mindesttilgung im Rahmen der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds zu erbringen.

Eibes machte jedoch deutlich, dass die für einen Landkreis dieser Größe bei einem Haushaltsvolumen von rund 210 Mio. Euro eher marginalen Überschüsse im Ergebnis- und Finanzhaushalt leicht über die strukturellen und finanziellen Probleme des Landkreises hinwegtäuschen könnten. So habe der Landkreis seit Jahren mit einer strukturellen Unterfinanzierung zu kämpfen. Kritisch setzte er sich insoweit mit der vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Umstrukturierung des Kommunalen Finanzausgleichs auseinander, von der der Landkreis – anders als vom Land suggeriert – nicht profitieren werde. Klare Worte fand der Landrat auch im Hinblick auf die umfangreichen Vorfinanzierungen des Kreises aufgrund ausstehender Förderungen des Landes im Bereich des Schulbaus bzw. die Unterdeckung im Bereich Asyl.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in 2018 beläuft sich auf rd. 21,339 Mio. Euro und liegt damit um rd. 0,165 Mio. Euro über demjenigen des Vorjahres. Landrat Eibes legte dar, dass die Investitionen insbesondere in die Kreisstraßen, die Schulen und den Breitbandausbau wichtige Investitionen für die Zukunft des Landkreises seien. Dabei stelle die Digitalisierung ein Schwerpunktthema in 2018 dar. „Denn neben der Schaffung einer flächendeckenden leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur wollen wir auch die Digitalisierung der Schulen vorantreiben“, sagte der Landrat mit Blick auf das zuvor beschlossene Multimediakonzept. Dieses sieht vor, dass die kreiseigenen Schulen in den kommenden Jahren mit 680 aktiven Flachbildschirmen, 660 Dokumentkameras und rund 1.150 Tablets ausgestattet werden. Im Zuge der Projektumsetzung werden zudem die erforderlichen Elektro- und EDV-Verkabelungen realisiert. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 4,8 Mio. Euro.

Der Eigenfinanzierungsanteil des Landkreises für die Durchführung der Investitionsmaßnahmen beläuft sich in 2018 auf insgesamt 9,630 Mio. Euro und muss vollständig über Kredite finanziert werden. Unter Berücksichtigung der zu leistenden Tilgung beträgt die Netto-Neuverschuldung in 2018 4,980 Mio. Euro. Hierdurch wird sich der Schuldenstand des Landkreises Ende 2018 auf voraussichtlich 95,174 Mio. Euro ausweiten.

Müllgebühren im Landkreis steigen zum 01.01.2018

Die bei einer Gegenstimme beschlossene Zustimmung des Kreistages zur Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier führt zu einer Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung zum 01.01.2018.

Erforderlich wurde diese insbesondere aufgrund der notwendigen Nachholung eines Eigenkapitalfehlbetrags i. H. v. 7,7 Mio. Euro infolge von zu niedrig bemessenen Deponierückstellungen, der deutlichen Verteuerung der Entsorgungspreise für vorbehandelte Restabfälle sowie der wegbrechenden Einnahmen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase.

Fraktionsübergreifend wurde die Anhebung der Gebühren bedauert, deren Notwendigkeit jedoch nicht in Frage gestellt. Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem 120 l-Restabfallbehälter bedeutet die Gebührenerhöhung einen Anstieg von 108 auf 138 Euro im Jahr; einem im Landesvergleich nach wie vor unterdurchschnittlichen Wert.

Nähere Informationen zur anstehenden Gebührenanpassung erhalten die Bürgerinnen und Bürger vom dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) als zuständigem Aufgabenträger.

Aus dem Kreistag …

Neben dem Kreishaushalt für das Jahr 2018 wurden zahlreiche weitere Themen behandelt.

So beschloss der Kreistag, sich an den Kosten für den Neubau der Treverer Schule, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung, am Standort Schweich zu beteiligen.

Im Bereich der Abfallwirtschaft wurde neben der Anpassung der Abfallgebühren auch das Logistikkonzept 2020 beschlossen. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen: 13 Behälterleerungen statt bisher 12 ab dem 01.01.2020; Begrenzung der Sperrabfalleinsammlung auf Abruf von sechs auf vier Abholmöglichkeiten pro Jahr und Haushalt ab dem 01.01.2020; Einstellung der Einsammlung von Elektro- und Elektronikgeräten auf Abruf bei gleichzeitigem Hinweis auf die Rücknahmeverpflichtungen des Handels ab dem 01.01.2020; Konzentration der Annahme von Problemabfällen an festen, zentralen Standorten mittels des Schadstoffmobils ab dem 01.01.2018.

Die Aufteilung der auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich entfallenden Bundesmittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0, Kapitel 2, war ebenso Gegenstand der Beratungen. Hier beschloss man die Verteilung des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets von 6,004 Mio. Euro auf den Landkreis sowie die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden entsprechend der Schülerzahlen. Auf den Landkreis entfallen somit 4,442 Mio. Euro Fördermittel, was bei einer Förderquote von 90 Prozent einem Gesamtinvestitionsvolumen von 4,935 Mio. Euro entspricht.

Unter Bekräftigung seiner bisherigen Beschlüsse zu dem Thema Abstufungen von klassifizierten Straßen stimmte Kreistag der Abstufung der K 55 von der K 86 am Ortseingang Noviand bis zur K 86 in der Ortslage Maring sowie der L 192 von der L 190 über Starkenburg bis zur L 1923 in der Ortsdurchfahrt Enkirch zu.

Weiter befasste sich der Kreistag u. a. mit der Jahresrechnung 2016, der Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten für 2016, der Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Bericht der Besuchskommission des Landkreises sowie zwei Anfragen zu den Themen Sicherheit in der Kita-Beförderung und Integration.

Alle diese im Rahmen der Sitzung behandelten Themen können bei weiterem Interesse im Rats- und Bürgerinformations-Netz RUBIN unter www.bernkastel-wittlich.more-rubin1.de eingesehen werden.

Haushaltsreden zum Kreishaushalt 2018

CDU

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treffen uns heute hier, um über den Haushalt für das kommende Jahr 2018 zu beraten. Dabei ist es sicherlich wichtig, dass wir auch die wichtigsten Ereignisse aus dem Jahr 2017 kurz Revue passieren lassen. Dies sind einmal die Flüchtlinge, die Situation der Müllentsorgung, der Baubeginn der Windkraftanlagen am Ranzenkopf, der Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis, das Multimediakonzept an den kreiseigenen Schulen und letztlich die Kommunalreform.

Die Flüchtlingssituation hat sich in unserem Landkreis soweit entspannt, dass wir diese nach derzeitigem Kenntnisstand gut bewältigen können. Der befürchtete Ansturm ist nicht eingetreten, er hat sich vielmehr deutlich abgeschwächt.

Wir hatten in 2017 durchschnittlich 700 Leistungsbezieher. Die Zahl ist zum September 2017 gesunken auf 495 Leitungsbezieher, von denen lediglich 104 Personen, noch keinen Erstbescheid erhalten haben. 391 waren zu diesem Zeitpunkt abgelehnte Asylbewerber, die entweder noch nicht abgeschoben werden konnten oder Klage gegen den Erstbescheid eingelegt haben. Für diese Personen wird dann letztlich eine Pauschale von rd. 966 T€ zur Verfügung gestellt. Diese reicht aber bei weitem nicht aus, da immer mehr Flüchtlinge Rechtsmittel einlegen. Wir gehen in 2018 von 450 Personen aus, die Leistungsberechtigt sind. Hier ist die große Politik gefragt! Denn Personen, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben sind auch abzuschieben. Wenn dann die Länder, wie Rheinland-Pfalz dies nicht umsetzen, dann können die zusätzlichen Kosten nicht an der Landkreisebene hängen bleiben. Zudem sind die Verfahren zu beschleunigen, denn auch dieser Umstand bleibt auf der kommunalen Kostenseite hängen! Ich erwarte in diesem Zusammenhang, dass die angekündigte Evaluierung dieser pauschalen Vergütung durch das Land/Bund durchgeführt wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unseren Ergebnishaushalt, der durch diesen Umstand deutlich leidet, per Saldo über 3 Mio. €, die unseren Ergebnishaushalt belasten und die freie Finanzspitze auf fast null reduzieren.

Das Thema Müll ist ein ebenfalls wichtiges Thema in 2017 gewesen und wird es auch in 2018 sein. Wir haben hier vor fast genau zwei Jahren beschlossen, dass wir uns auf den gemeinsamen Weg der Müllentsorgung in der Region Trier machen. Ich denke, dies ist nach wie vor eine gute und richtige Entscheidung!

Nachdem das Thema Deponierückstellungen überprüft und bei uns schmerzlicher weise angepasst werden musste mit allen Effekten wie der Verlängerung der Deponielaufzeiten etc. Selbst ohne diese Problematik würden die Entsorgungspreise deutlich steigen, denn die Verbrennung ist gegenüber den noch bisher gültigen Preisen, um das Doppelte teurer geworden, wie aktuelle Ausschreibungen zeigen. Es gibt leider nur noch einen geringen Bieterkreis. Neben der deutlich verlängerten Laufzeit bis der Deponienachsorge 2060ff und dem damit für uns immer ungünstiger werdenden Abzinsungseffekt und den dadurch bis zum Jahr 2025 zu erwirtschaftenden Beitrag für die Deponienachsorge, kommen die, wie vor beschrieben praktisch verdoppelten Entsorgungskosten für unser Trockenstabilat hinzu.

Dieses zusammen führt zu der jetzt auf dem Tisch liegenden Erhöhung der Müllgebühren für einen Vierpersonenhaushalt mit einer 120 l Tonne von 30 € im Jahr auf dann 138 €. Das ist nicht schön, doch unumgänglich und relativiert sich auch bei der Betrachtung, dass wir für eine Topleistung: nämlich 13 Entleerungen pro Jahr, einschl. 4 Sperrmüllabholungen auf Abruf, Grünschnitt- und Papierentsorgung, bei einem vier Personenhaushalt rd. 2,50 € im Monat mehr verlangen müssen. Ich denke, das ist ein akzeptabler Preis, vor allem wenn man sich im Ranking der Landkreise in Rheinland-Pfalz umsieht. Hier belegen wir nach wie vor einen sehr guten Platz im Mittelfeld.

Wie Sie alle wissen, haben beim Projekt AÖR Ranzenkopf im Juni dieses Jahres, mit dem Bau der 11 nein 10 Anlagen begonnen. Der Nabu hat uns neben einer deutlichen Zeitverschiebung der Maßnahme auch noch zu gutem Schluss eine weitere Anlage gekostet, damit endlich alle Klagen zurückgezogen wurden. Wenn alles nach Plan läuft, werden die 10 Anlagen bis Mitte 2018 ans Netz gehen und deren Einnahmen allen im Landkreis zu Gute kommen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Landrat Gregor Eibes bedanken, der durch seinen unermüdlichen Einsatz dieses Projekt zum Wohle aller erst möglich gemacht hat. Hier fließt auch schon Geld von rd. 110 T€ in unseren Kreishaushalt.

Ebenso wurde im Sommer dieses Jahres das Projekt zum Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis auf den Weg gebracht. Hier werden wir durch eine massive Förderung von Bund und Land nicht nur die unterversorgten Bereiche, sondern insbesondere auch unsere Schulen sowie die Grundschulen mit leistungsfähigen Internetzugängen versorgt. Insgesamt werden hier rd. 12,4 Mio. € in den kommenden beiden Jahren bewegt. Dabei vergessen wir auch die Gemeinde Malborn nicht.

Das Multimediakonzept an den kreiseigenen Schulen ist ein weiterer Meilenstein in die digitalisierte Welt von morgen. Neben dem Thema Breitbandversorgung stellt dieser Baustein ein wichtiges Element in der immer schneller fortschreitenden Digitalisierung unserer Welt dar. Denn in der Schule werden die Grundlagen gelegt. Es ist besonders wichtig, die Medienkompetenz schon so früh wie möglich zu schulen, da ist es auch selbstverständlich, dass wir mit aktueller Hard-/Software unterwegs sind. Der Landkreis investiert in diesem Bereich in den kommenden drei Jahren über 2,5 Mio. € und im kommenden Jahr rd. 720 T€, verteilt auf alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises.

Das Thema Kommunalreform sollte eigentlich auf der Zielgeraden sein, was die Verbandsgemeinden angeht. In der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf haben sich alle Ortsgemeinden positioniert, zwei trotz klarer Ansagen vom Land haben sich nicht für einen Fusionspartner VG Hermeskeil bzw. EG Morbach entschieden. Die Gemeinde Heidenburg möchte nach Schweich und die Gemeinde Berglicht nach Bernkastel-Kues. Das Land ist jetzt am Zug endlich Klarheit zu schaffen und die beiden zu Ihrem Glück zu bewegen. Da hier die Selbstständigkeit an oberster Stelle steht, ist m.E. der Weg schon vorgezeichnet. Wichtig ist dabei natürlich auch, dass es keine Aufnahme von Gemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf gegen Ihren Willen in die verbandsfreie Gemeinde Morbach geben wird.

Unser Landkreis hat sich haushaltstechnisch, trotz aller Herausforderungen gemäß dem uns vorliegenden Ergebnishaushaltsentwurf 2018 nochmals deutlich verbessert. Oder soll ich es anders formulieren, die Gemeinden mit ihrer stark gestiegenen Steuerkraft und der damit deutlich verbesserten Grundlage für die Kreisumlage, sorgen dafür, dass die Einnahmen beim Landkreis sprudeln!! Vielen Dank dafür!

Das allerwichtigste für die kreisangehörenden Gebietskörperschaften zuerst: Der Kreisumlagesatz bleibt unverändert bei 46,60 % das bedeutet aufgrund der deutlich gestiegenen Bemessungsgrundlage ein Mehraufkommen gegenüber 2017 von rd. 4,69 Mio. €. Hierin enthalten sind 2,8 Mio. € an Umsatzsteueranteilen für die Eingliederungshilfe, die der Bund nicht direkt an den Landkreis weiterleiten kann und über einen gesonderten Umlagesatz von den Kommunen abschöpfen wird. Bei rein formaler Betrachtung des Ergebnishaushaltes könnte man sagen, wir (der Landkreis) haben es geschafft!! Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Wir schließen sogar mit einer kleinen geplanten freien Finanzspitze von rd. 130T€ ab. Das ist sehr erfreulich, wenn man bedenkt, dass gerade im Bereich des Einzelplanes 4 (HHP 3) eine Steigerung von rd. 7,25 Mio. € gegenüber dem letzten Haushaltsjahr eingetreten ist. Das Plus auf der Einnahmenseite ist einzig und allein der stark gestiegenen Kreisumlage mit 4,69 Mio. € geschuldet. Dabei nehmen die Zuweisungen B1+B2 um rd. 400 T€ zu und die Investitionsschlüsselzuweisungen und C1+C2 um 850 T€. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass der Finanzbedarf des Landkreises stärker als seine Finanzkraft gestiegen ist und das trotz der Top wirtschaftlichen Situation!! An dieser Stelle kommt auch die RWE-Dividende wieder ins Spiel, die in diesem Jahr 423 T€ ausmacht. Gleichzeitig steigen die Ausgaben über alle Fachbereiche um rd. 8,5 Mio. € gegenüber dem letzten Haushaltsplan 2017. Was dann zu einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes von 1,5 Mio. € führt. Die Kreisumlage liegt auf dem Allzeithoch von rd. 62,5 Mio. €. Der Deckungsgrad des Einzelplanes 4 liegt bezogen auf die Kreisumlage noch bei 88,6 %. Wenn man die Schlüsselzuweisungen C1 + C2 hinzurechnet, entsteht an dieser Stelle schon eine Unterdeckung von rd. 614 T€. Dies gibt mir zu denken, trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit Vollbeschäftigung, steigen die Ausgaben in allen sozialen Bereichen unaufhörlich von Jahr zu Jahr auf jetzt rd. 70,6 Mio. €.

Der dickste Brocken steckt im Bereich Soziale Hilfen, mit einem Zuschussbedarf von über 8,3 Mio. € und einer Zunahme dieses gegenüber dem Jahresplan 2017 von rd. 3,4 Mio. €. Die dramatische Zunahme in diesem Bereich ist auf die Asylbewerber zurück zu führen, die ihren ersten Bescheid erhalten haben und nun Rechtsmittel eingelegt haben bzw. nicht abgeschoben werden. Die Pauschale die wir hierfür bekommen reicht bei weiterem nicht, wie die Zahlen belegen. Wir gehen hier von einer weiteren Zunahme der Fälle aus. Ich hoffe, dass Bund und Land hier eine Evaluierung durchführen und dieses Missverhältnis ausgleichen. Die finanziellen Folgen sehen wir auf der Ebene der Kommunen und Kreise, die letztlich für diese Versprechen auf Bundesebene gerade in Bezug auf das Thema Flüchtlinge aufkommen.

Beitrag der Kommunalen Familie: Dass die kommunale Familie ihren Betrag leistet, lässt sich alle Jahre wieder an den Einnahmen aus der Kreisumlage ablesen. Hier erreichen wir den derzeitigen Höchststand von 62,5 Mio. €. Dies bei gleichem Kreisumlagesatz von 46,6 %.

Beitrag für Familien und Jugend: Ich bin Eingangs bereits auf den ehemaligen Einzelplan 4 bzw. heute den HPB 3 kurz eingegangen. Hierin sind alle Ausgaben im Bereich Soziales, Jugend und Familie zusammengefasst. Dieser beläuft sich in 2018 geplant auf stolze 70,6 Mio. €. Das entspricht einer Steigerung von rd. 7,2 Mio. € zum letzten Ansatz. Beziehungsweise rd. 11%. Und kein Ende in Sicht.

Die Deckungsquote der Kreisumlage dieses HPB 3 liegt noch bei rd. 88 %, das ist bedenklich, denn spätestens bei 49,99 % Kreisumlage ist Schluss oder vielleicht doch nicht! Formal schaffen wir es damit, einmal den Ergebnishaushalt mit rd. 1,34 Mio. € Überschuss auszuweisen und im Finanzhaushalt ebenfalls einen Überschuss von rd. 5,70 Mio. € zu erzielen. Sowie, wie vor beschrieben, eine freie Finanzspitze von rd. 130T€ auszuweisen.

Kredite: Sorgen bereitet mir der Blick auf die andere Seite der Bilanz, nämlich die der Investitionskredite. Für Investitionen in unsere Schulen, Kindergärten und Straßen, Breitbandausbau sind insgesamt 21,3 Mio. € veranschlagt, hierfür werden in 2018 netto 9,6 Mio. € neue Kredite aufgenommen, wenn man die Tilgung von 4,5 Mio. € abzieht, würden dann die Investitionskredite auf rd. 95,2 Mio. € zum 31.12.2018 steigen lassen.

Kommen wir nun zu den Haushaltsschwerpunkten im Investitionsbereich. Das sind, wie in den letzten Jahre schon, unsere Schulen mit einschl. Multimediaausstattung und KI3.0 bis KI3.2 mit weitem Abstand, gefolgt von den Kreisstraßen, neu hinzugekommen ist nun der Breitbandausbau mit rd. 6,10 Mio. €. Das Projekt AÖR am Ranzenkopf geht jetzt auf die Zielgerade. Die Rechtsstreitigkeiten mit dem NaBu sind beigelegt. Die Anlagen sollen wenn alles planmäßig läuft bis Mitte 2018 in Betrieb gehen.

Schulbauprogramm: Wir haben inzwischen 17 Schulen in der Trägerschaft. Wie auch im letzten Jahr schon werden wir den Großteil unseres Investitionsvolumens, nämlich 7,65 Mio. € von den geplanten 21,3 Mio. € im Bereich des Schulbauprogrammes einsetzen, das sind rd. 36% aller veranschlagten Mittel. Hierin stecken einerseits Sanierungsaufwendungen, Anbaumaßnahmen und auch die erste Stufe des Multimediaprojektes. Wir machen unsere Schulen fit für die nächste Generation!

• rd. 1,1 Mio. € fliesen in u.a. die Sanierung / Erneuerung der Fachräume, Lehrerzimmer in der Realschule Plus in Bernkastel-Kues, die an den Standort der ehemaligen Hauptschule umzieht.

• rd. 1,5 Mio. € fliesen in die Energetische Sanierung und den Umbau der Heizungsanlage in der Realschule Plus in Neumagen-Dhron.

• rd. 0,5 Mio. € in den Neubau der KFZ Ausbildungswerkstatt an der BBS in Wittlich

• Für die IGS in Morbach sind rd. 1,0 Mio. € vorgesehen.

• Für den Anbau der Oberstufe an der IGS in Salmtal sind für 2018 1,5 Mio. € vorgesehen.

Das sind nur die größten Maßnahmen.

Kreisstraßen: Im Bereich unserer 492 km Kreisstraßen sind für das kommende Jahr Investitionen von rd. 4,5 Mio. € vorgesehen. Diese werden den Landkreis per Saldo rd. 1,3 Mio. € kosten. Das ist so weit so gut. Bedenklich ist die Situation jedoch, wenn man sieht, dass im Gegenzug Abschreibungen von rd. 5,8 Mio. € ausgewiesen werden. Wenn das so weiter geht, wird hier der Werteverzehr deutlich dazu beitragen, unser Eigenkapital weiter aufzubrauchen. D.h., wir müssen hier in Zukunft deutlich mehr investieren. Die Antwort der Landesregierung ist da recht einfach. Sie setzt mit Druck darauf, Kreisstraßen zu den Kommunen abzustufen und sich damit aus der Mitfinanzierung zu stehlen und darüber hinaus auch die Zuschüsse, die der Kreis für die Unterhaltung bekam, einzusparen. So geht man mit den Kommunen auf dem Land um. Im Gegenzug nimmt man aber gerne deren Steuern ein. Wir werden als Kreis alles dafür tun, die Abstufungsbestrebungen des Landes einzubremsen.

Breitbandausbau: Für das kommende Jahr haben wir im Bereich des Wirtschafts- und Verkehrsausschuss den Ausbau der Breitbandversorgung auf der Agenda. Das sind für 2018 rd. 6,2 Mio. € wovon der Landkreis Nettomittel von 500 T€ aufwendet. Das ist eine tolle Sache, die wir nur voll und ganz begrüßen können. Ich möchte jedoch auch in diesem Zusammenhang auf die Problematik mit der Deutschen Telekom verweisen, dass man ihr den Ausbau der letzten Meile zugesichert hat. Diejenigen, die in diesem Bereich liegen und bisher schon versorgt waren (bis 16 Mbit/s) schauen in die Röhre, da die Deutsche Telekom hier nichts tut, obwohl sie zugesagt hat auch diese Bereiche mit mindestens 30 Mbit/s zu versorgen. Das sind in aller Regel die Ortskerne. Ich weiß wovon ich spreche. Im Gegenzug binden wir nun die entlegensten Bereiche mit Breitband im Bereich von 50-100 Mbit/s an. Das ist schön, aber wie gesagt auch die Kernbereiche dürfen nicht vergessen werden. Ich bitte daher darum, die Deutsche Telekom aufzufordern, hier Abhilfe zu schaffen.

Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2018 mit Stellenplan und Plan der Abfallwirtschaftseinrichtung zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten und ein gesundes und glückliches Jahr 2018.

SPD

Sehr geehrter Herr Landrat Eibes, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich wie jedes Jahr bei der Kreisverwaltung, bei Landrat Eibes und Herrn Thiel und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Unterlagen und die Informationen in unserem gemeinsamen Gespräch bedanken.

Die Situation des Kreishauhalts für das Jahr 2018 zeigt wieder eine scheinbare Entspannung, die Probleme sind aber nicht verschwunden, die Schulden sind hoch. Wiederum – jetzt zum vierten Mal hintereinander- haben wir einen positiven Ergebnishaushalt und erwirtschaften einen Überschuss im Finanzhaushalt. Das versetzt den Kreis zwar in die Lage, Liquiditätskredite zurückzuführen, reicht aber nicht, um die aufgestauten Fehlbeträge aus den kompletten Vorjahren abzubauen. Die Nettoneuverschuldung ist mit rund 5 Mio. Euro weiter ungebrochen hoch. Bei der aufgestauten Kreditverpflichtung von insgesamt 117 Mio Euro (setzt sich zusammen aus 95 Mio Investitionskredite und 22 Mio Liquiditätskredite) kann Entwarnung bei weitem nicht gegeben werden. Mit rund 130.000 Euro haben wir noch gerade so eine freie Finanzspitze. Es ist ein richtiger Spagat: Wir müssen den schweren Pfad der Haushaltskonsolidierung weiter gehen, ohne dabei wichtige politische Aufgaben zu vernachlässigen und gleichzeitig eine positive Entwicklung des Kreises in die Zukunft zu gestalten.

Die finanzpolitische Wirklichkeit ist ambivalent. Insgesamt zeigt sich, dass sowohl das Land als auch der Bund in jüngster Zeit viel unternommen haben, um die Lage der kommunalen Finanzen nachhaltig zu verbessern. Es gibt auf der einen Seite Steuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Bund und Land beteiligen die Kommunen auch über diverse Programme an den Mehreinnahmen. Das zeigt sich auch in unserem Haushalt, z.B. über die Schlüsselzuweisung „C2“. Ein weiteres Beispiel: über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds erhalten die rheinland-pfälzischen Kommunen durch gutes Verhandlungsgeschick des Landes auch wesentlich mehr Geld, als über den Königssteiner Schlüssel zu verteilen wäre. Andererseits sind auch die Kommunen gefordert, ihre Einnahmen auszuschöpfen.

Das Land hat gerade letzte Woche die geplante Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vorgestellt. Die Schlüsselmasse soll in 2018 um 133 Mio. Euro aufwachsen. Ein wichtiges Ziel ist, dass insbesondere die Städte und Landkreise profitieren, die durch hohe Sozialausgaben besonders belastet sind und in die Lage versetzt werden sollen, ihren Weg in Richtung Konsolidierung fortzusetzen. Mit der Einführung einer neuen Schlüsselzuweisung „C3“ werden die Städte und Landkreise – also die Gebietskörperschaften, die die Kosten der bundesrechtlich festgelegten Sozialleistungen zu tragen haben – besser ausgestattet. Dafür sind rund 60 Millionen Euro vorgesehen. Es wird damit gelingen, die Kosten, die Kommunen jeweils für das Sozialwesen aufbringen, zwischen einzelnen Regionen und Gebietskörperschaften gerechter zurückzuerstatten. Überdies werden die Verbands- und Ortsgemeinden ab dem Jahr 2018 insgesamt mehr Geld über den KFA erhalten, und die sogenannte „Verstetigungssumme“ wird ab 2019 angehoben. Außerdem ist ein Aktionsprogramm „Kommunale Liquiditätskredite“ angedacht. Ziel des Aktionsprogramms ist es, den Kommunen beim Abbau ihrer Liquiditätskredite zu helfen. Es ist vorgesehen, das Zinsrisiko, welches die kurzfristigen Liquiditätskredite bergen, zu minimieren und Anreize für eine langfristige Zinsbindung zu schaffen. Das Land ist bereit, dafür Anreize mit einem Zinssicherungsschirm zu schaffen. Darüber muss nun mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen werden.

Wir wollen nicht, dass die politischen Entscheidungen von Gerichten getroffen werden. Die SPD-Fraktion steht dazu, dass unsere kommunalpolitischen Entscheidungen von uns hier im Kreistag getroffen werden. Dafür sind wir da. Für unseren Haushalt muss es oberstes Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Kredite zur Liquiditätssicherung auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Auch wir müssen unsere Ausgaben auf Notwendigkeit und Höhe immer wieder überprüfen. Deshalb verzichten wir heute auch auf haushaltswirksame Anträge zum Kreishaushalt und wollen uns auf die begonnen Aufgaben konzentrieren.

Ich muss bei den Finanzen aber noch etwas zur Kreisumlage sagen: Das ist unser Sorgenkind. Im Sinne der Kommunen haben wir ernsthaft darüber nachgedacht, einen Antrag zur Senkung der Kreisumlage zu stellen. Die Erfahrungen mit der Aufsichtsbehörde aus den vergangenen zwei Jahren haben uns dazu bewogen, es nicht zu tun. Wir sagen aber auch ehrlich, dass wir angesichts der Landratswahl im nächsten Jahr auch überrascht sind, dass der Kreis es nicht vorgeschlagen hat. Da eint uns wohl der Sinn für die Realität. Wir haben uns schwer getan mit unserer Entscheidung, denn auch die Gemeinden könnten das Geld sehr gut gebrauchen. Aus unserer Sicht ist die Kreisverwaltung für die Zukunft gefordert, uns Wege zur Senkung der Kreisumlage aufzuzeigen.

Da nicht alle Punkte aus dem Haushalt explizit angesprochen werden können, möchte ich mich im Folgenden auf ein paar aus SPD-Sicht wesentliche Dinge beschränken. Bei den Investitionen werden die wesentlichen Schwerpunkte gesetzt: Kitas, Schulen inkl. Multimedia, Breitband, Kreisstraßen – Maßnahmen für die Zukunft unseres Kreises.

Der Schulbau und der Ausbau und die Sanierung der Kitas sind uns sehr wichtig, denn jeder Euro ist gut angelegt. Beim Kita-Ausbau sind wir ein gutes Stück vorangekommen, es bleibt ständig zu überprüfen, wie wir die Qualität steigern und den Bedarf auch an Krippen- und Ganztagsplätzen sowie an erweiterten Öffnungszeiten decken können. Die Gebührenfreiheit ist für uns unverzichtbar.

Wir haben eine Anfrage zur Kita-Beförderung gestellt. Die Antworten werden wir auswerten und das Thema in den Gremien weiter diskutieren. Wir sind von verschiedenen Seiten angesprochen worden, eine sichere Beförderung unserer Kleinsten muss uns ein wichtiges Anliegen sein. Insbesondere die Frage der Rückhaltesysteme und das Anschnallen im Bus sowie die Einhaltung des Maßnahmenkatalogs und die Schulung der Busfahrer bedürfen wohl der Prüfung und Verbesserung.

Außerdem ist es aus unserer Sicht an der Zeit, dass wir das Thema Kindertagespflege nochmals auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen, um zu sehen, ob die Richtlinien und Gebühren und Erstattungssätze noch der aktuellen Situation angemessen sind – auch vor dem Hintergrund, dass Tagespflegepersonen jetzt eine intensivere Fortbildung machen müssen.

Im Schulbau ist trotz der Anstrengungen in den vergangenen Jahren immer noch viel Aufholbedarf bei den Sanierungen. Im Sinne einer guten Zukunft für unsere Kinder müssen diese Investitionen getätigt werden, sie sind überfällig. Hier helfen uns – und auch den Verbandsgemeinden - die Mittel aus den beiden Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KI 3.0). Durch das KI 3.0-Programm Kapitel 2.0 könne wir jetzt auch Maßnahmen durchführen, die über das Schulbauprogramm des Landes nicht förderfähig sind. Da kommen wir ein ganzes Stück weiter. Wir begrüßen auch, dass unser Ansinnen aus dem letzten Jahr, die Zusammenführung der Realschule plus Bernkastel-Kues an einen Standort, jetzt Realität wird. Über die Verwendung oder Verwertung des zukünftig leer stehenden ehemaligen Realschulgebäudes müssen wir dann zu gegebener Zeit beraten.

Das Multimediakonzept für unsere Schulen und die Ausstattung mit digitaler Technik und Ausstattung hat uns jetzt mehrere Jahre beschäftigt. Der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt ist gut und findet unsere Zustimmung. Wenn Bildung in der digitalen Welt ein besonderer Schwerpunkt in unseren Schulen sein soll und die jungen Menschen die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien lernen sollen, muss sich das auch in der Ausstattung der Schulen wiederspiegeln. Ich bin auch schon persönlich in Gesprächen mit der ADD, damit dies auch aus haushaltspolitischer Sicht umgesetzt werden kann.

Wir begrüßen das Konzept und die Investitionen zum Breitbandausbau. Es ist wichtig für die Zukunft der Gemeinden in unserem Landkreis. Als SPD-Fraktion haben wir frühzeitig die Initiative ergriffen, die Machbarkeitsstudie zu beantragen, die dann Grundlage für die bewilligten Bundes- und Landeszuschüsse zum Breitbandausbau ist. Es ist gut, dass nun auch weitere Orte und die Schulstandorte berücksichtigt werden können, jetzt muss es aber endlich zügig vorangehen.

Bei den Kreisstraßen haben wir eine Daueraufgabe zu bewältigen. Das ist in jedem Jahr ein besonderer Investitionsschwerpunkt. In diesem Jahr kommen die Mittel für den Ausbau des Burgbergtunnels in Bernkastel-Kues hinzu. Lange haben wir als Kreis mit den übergeordneten Behörden diskutiert, ob dies gemacht werden muss. Wir kommen nicht drum herum, im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger müssen wir die Investitionen angehen. Wenigstens ist die Förderung mit 88% höher als bei sonstigen Kreisstraßenbaumaßnahmen, wo es 70% Förderung gibt.

Die von uns geforderten Abstufungen sind bei jedem Einzelfall eine schwierige Entscheidung. Und diese Einzelfallentscheidung muss weiter bleiben, das ist eine gute Verfahrensweise. Generelle Abstufungs-Entscheidungen gibt es nicht und der LBM muss die jeweilige Straße voll saniert an uns übergeben. Das fordern wir auch in Bezug auf die Abstufung von Landesstraßen zu Kreisstraßen ein. Und natürlich vertritt auch die SPD die Forderung, dass jeder Ort unabhängig davon, ob er Ortsgemeinde oder Ortsteil ist, mit einer Kreisstraße angebunden werden muss. Das spiegelt sich ja auch im Entwurf des neuen Landestraßengesetzes wieder.

Was den Windpark am Ranzenkopf betrifft, so hätten wir im letzten Jahr noch nicht gedacht, dass die Rechtsstreitigkeiten so schnell beendet sein werden. Es ist gut, dass es so ist und die Anlagen nun realisiert werden. Wir setzen auf erneuerbare Energien und hoffen, dass sich dies dann in Zukunft auch tatsächlich positiv in unserem Haushalt niederschlägt.

Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Kreis gut leben können, Alte und Junge. Wichtige Hauptaufgaben des Kreises sind Jugendhilfe und soziale Hilfen.

Bei der Jugendhilfe machen uns die steigenden Zahlen und Anfragen zur Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen, Hilfen zur Erziehung etc. Sorgen. Die Zahlen müssen aus gesellschaftspolitischer Sicht analysiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört auch die Etablierung von Schulsozialarbeit. Wir müssen die Situation an unseren Schulen weiter im Blick halten und ggf. Schulsozialarbeit im Sinne von Prävention weiter ausbauen.

Die Kinderferienbetreuung gehört auch in die Jugendhilfe. Das Land hat die Förderung der Maßnahmen finanziell um mehr als das Dreifache aufgestockt. Es ist gut, dass jetzt auch im Kreis mehr Träger und Maßnahmen der Ferienbetreuung als zuvor davon profitieren können. Ziel muss es sein, dass jedes Kind, das einen Platz benötigt, diesen auch bekommt. Deshalb bitten wir den Kreis, rechtzeitig vor den jeweiligen Ferien, die Träger über die Fördermöglichkeiten zu informieren und den Eltern über die Kreisnachrichten bzw. eine Seite auf der Kreishomepage einen Überblick über die angebotenen Maßnahmen zu geben.

Wir sehen insgesamt am Sozialetat, vor welchen großem Aufgaben wir stehen, egal ob Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege oder andere wichtige Sozialleistungen. Das dürfen wir immer nur sachlich betrachten und müssen diese Themen engagiert angehen. Dazu gehört auch, dass wir gerade in der Pflege darauf achten, dass keine „weißen Flecken“ entstehen, also keine Bereiche, wo ambulante Pflegedienste aufgrund finanzieller Unattraktivität nicht mehr hinfahren. Wir müssen in unseren Dörfern die Rahmenbedingungen so setzen, dass jeder gern hier lebt und es sich auch leisten kann.

Auf Grund des großen ehrenamtlichen Engagements hat unser Kreis den Brückenpreis des Landes erhalten. Dazu möchten wir allen, die sich ehrenamtlich in Vereinen, Organisationen, den Rettungsdiensten, Feuerwehren, der Kommunalpolitik und vielem anderen mehr engagieren, herzlich gratulieren. Sinnbildlich dafür sind auch der Kulturförderpreis und der Ideen-Wettbewerb „Zu Hause alt werden“, der so reformiert wurde, dass tatsächlich neue, nachhaltige Ideen für ein gutes Leben im Alter entwickelt werden. Im Hinblick auf das Älterwerden ist es auch bei uns auf dem Land wichtig, dass genügend bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen vorhanden ist.

Uns Sozialdemokraten ist die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ein wirkliches Herzensanliegen. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung nach einem kreiseigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Mensch und auch jede Behörde oder jede Verwaltung muss seinen Beitrag leisten.

Die Herausforderung der Unterbringung und Integration der Asylbewerber wird auch bei sinkenden Zahlen nicht kleiner. Es ist gut, dass in unserem Kreis die Diskussion mit Augenmaß geführt werden. Und ich denke, wir alle können weiter stolz und dankbar sein für all die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Die Integration fängt jetzt erst so richtig an und ist eine langfristige Aufgabe. Die Stelle der Bildungskoordinatorin ist dabei enorm wichtig.

Was die finanzielle Seite der Unterbringung und Integration anbelangt, so müssen wir nun feststellen, dass die pauschalen Mittel für die Asylbewerber mit negativem Erstbescheid, die aus unterschiedlichen Gründen weiter bei uns sind, entgegen der ursprünglichen Prognose nicht ausreichen. Ich habe das Thema in Mainz angesprochen und die SPD-Kreistagsfraktion will mithelfen eine Lösung zu finden.

Ein Thema ist uns noch wichtig: nachdem die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Trier positiv gewertet wird, sollten auch wir das Thema wieder aufgreifen. Das wäre im Sinne der Menschen eine richtige und würdige Entscheidung. Wenn es in Mainz und Trier geht, warum nicht im Kreis Bernkastel-Wittlich.

Für die SPD-Fraktion gilt weiterhin: Alle Menschen müssen eine Chance erhalten, ihre Zukunft zu gestalten. Wir wollen Flüchtlingen einen sicheren und menschenwürdigen Aufenthalt gewähren, für deren schnelle Integration sorgen und die ehrenamtliche und vielfältige Unterstützung langfristig erhalten und die Menschen gleichzeitig vor Überforderungen schützen.

Ich möchte auch noch etwas zu den Müllgebühren sagen, die wir ja in einem gesonderten Punkt behandeln. Es war richtig in den Abfallzweckverband für die Region Trier einzusteigen. Gemeinsam haben wir mehr Marktmacht. Unser Grundsystem der Abfallabholung und Entleerung im Kreis war gut und wird nun auch so im restlichen Verbandsgebiet eingeführt. Vollkommen unzufrieden sind wir mit der drohenden Gebührenerhöhung. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ausschlaggebend, dass wir diese mittragen werden, ist allein die Tatsache, dass das Geld für die Nachsorge der Deponie in Sehlem erwirtschaftet werden muss. Würden wir jetzt kleinere Schritte bei der Gebührenerhöhung machen, müssten diese später stärker ausfallen. Also alles, was wir jetzt nicht an Gebühren erwirtschaften, wird künftig mit höheren Gebührenerhöhungen zu Buche schlagen. Das können wir für unsere Bevölkerung auch nicht wollen. Obwohl wir immer dachten, dass wir im Kreis eine sehr gute Vorsorge für die Nachsorge der Deponie in Sehlem getroffen haben, ist das nicht so. Die neuen Untersuchungen haben gezeigt, dass unsere Rückstellungen zu niedrig waren. Das zusammen mit der Nullzinsphase und den höheren Kosten in der Entsorgung hat zur Folge, dass die Gebühren steigen werden. Eins ist klar: Wir wollen die Müllgebühren für unsere Bevölkerung so niedrig wie möglich halten, alle Einsparpotentiale müssen ausgeschöpft werden.

Auch wenn die Mehrheit im Kreistag sich immer wieder gegen den Verkauf der RWE-Aktien ausspricht, wir bleiben bei dem Thema am Ball. Ich erinnere einmal: in 2008 hätten wir bei einem Verkauf rund 20,5 Mio. Euro erzielen können. Geld, das wir für die Schuldentilgung oder die Senkung der Kreisumlage hätten gut einsetzen können. Heute sind die Aktien nur noch ein Bruchteil wert. Es gibt zwar im kommenden Jahr wieder eine kleine Dividende, mit der der Halt der Aktien früher immer begründet wurde. Aber wir können ja nicht jedes Jahr unseren Haushalt auf das Prinzip Hoffnung aufbauen. Das kann nicht im Interesse des Kreises sein, da muss sich was tun.

Es gäbe sicher noch zu vielen Themen etwas zu sagen, z.B. zur Kommunalreform, dem ÜAZ, u.v,a.m. Das machen wir in der folgenden Diskussion bzw. in den nächsten Kreisgremiensitzungen. Gut, dass diese grundsätzlich öffentlich tagen und damit das Interesse an unserer Arbeit und der Demokratie gestärkt wird.

Ich fasse zusammen: Wir erkennen erneut an, dass sich die Kreisverwaltung bemüht hat. Die kommunalen Haushalte stehen im kommenden Haushaltsjahr – wie auch schon in diesem Jahr – vor einer großen Herausforderung. Die SPD-Fraktion ist bereit, kritisch und konstruktiv an diesen Herausforderungen mitzuwirken. Wir machen nicht Opposition der Opposition wegen. Auch wenn wir nicht in allen Punkten mit der Mehrheitsfraktion übereinstimmen und uns manches anders wünschen, es geht um die Zukunft des Kreises. Deshalb stimmen wir dem vorgelegten Haushalt zu.

„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Mit diesem Zitat von Albert Einstein möchte ich schließen, denn wir müssen gemeinsam die notwendigen Veränderungen in der Kreispolitik anpacken, wenn wir die Rahmenbedingungen für die Menschen in unserem Kreis immer weiter verbessern wollen.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit unter den Fraktionen und mit der Kreisverwaltung. Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien eine schöne restliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gutes und vor allem gesundes Neues Jahr.

FWG

Sehr geehrter Herr Landrat, Herren Kreisbeigeordnete, Kolleginnen und Kollegen im Kreistag, Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Vertreter der Presse, liebe Zuhörer, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Angst, als dritter Redner für die Kreistagsfraktionen möchte ich Sie nicht mehr mit den Zahlen dieses Haushalts konfrontieren. Die hat der Herr Landrat ausführlich dargestellt. Ich fasse daher zusammen, was die FWG in der politischen Auswirkung dieses Haushalts bewegt.

„Ach ist denn schon wieder Weihnachten?“ Das Jahr 2017 ist gerade so dahingeflogen und wir fragen uns, „haben wir die im Haushalt 2017 gesteckten Ziele erreicht?“ Eigentlich ja! Der Haushalt des Landkreises für 2017 war so auf Kante genäht, dass eigentlich für Sperenzchen kein Platz war. Frei nach dem Zitat von Buttler James an seine Herrin, Miss Sophie „The same procedure as last year“ müssen wir auch den Entwurf für 2018 sehen. Kaum inhaltliche Veränderungen. Fast war ich geneigt mir die Rede vom letzten Jahr zu ziehen und diese Ihnen noch einmal vorzutragen. Aber in Nuancen müssen wir dennoch die Kreiswelt für 2018 anders betrachten.

Für die geplanten Investitionen kommen wir 2018 ohne eine erneute Nettokreditaufnahme, und damit einer Erhöhung der Schulden nicht aus. Wenn die Zinspolitik der EZB uns auch vielfach in Kreuz läuft – ich erinnere beispielhaft an die Rückstellungen für die Deponienachsorge und die jetzt daraus erwachsenen Folgen mit der unausweichlichen Erhöhung der Müllgebühren-, so ist das Investitionsgeld so billig wie nie; deshalb sind wir der Meinung, dass notwendige Investitionen in Schulen und in die Infrastruktur genau jetzt in der Niedrigzinsphase gemacht werden müssen. Der Landkreis muss in der Lage sein, auf die Herausforderungen der Zukunft eine Antwort zu geben.

Es scheint, als habe sich die Bundespolitik endlich auf ihre Verpflichtung gegenüber dem ländlichen Raum besonnen. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm 3 (KIP 3) bekommt die kommunale Seite eine finanzielle Bundesspritze zur Sanierung der Schulen, die sich sehen lassen kann. Mit dem auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich zufallenden Betrag sind wir mehr als zufrieden. Ebenso begrüßen wir den Verteilerschlüssel zwischen den Gebietskörperschaften als Schulträger.

Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B2 und C1/C2 durch das Land nehmen wir im Sinne der Konnexität, die wir jedoch noch nicht als ausreichend betrachten - dazu später - zwischen Land und Kommunen wohlwollend zur Kenntnis. Bei der neuen Förderung C 3 erscheinen die Landkreise eigentlich nicht. C3 soll insbesondere den kreisfreien Städten helfen, die überbordenden sozialen Aufgaben zu stemmen. Aber meine Damen und Herren, wenn wir unseren Haushalt betrachten, dann haben wir die überaus hohen Sozialaufwendungen auch. Die Kreisumlage reicht schon lange nicht mehr aus, diese Aufwendungen zu decken. Hier wird aus der Sicht der FWG eine Politik gegen den ländlichen Raum betrieben.

Den Hebesatz für die Kreisumlage unverändert zu lassen halten wir für vernünftig. Theoretisch hätten wir aufgrund des Überschusses im Ergebnishaushalt und einer freien Finanzspitze den Hebesatz auch um ½ Punkt nach unten korrigieren können. Trotzdem macht es Sinn am alten Hebesatz fest zu halten. Wegen der steigenden Kosten bei der Eingliederungshilfe werden die Kommunen mit ca. 1,5 Mio. Euro/per Anno an der Umsatzsteuer beteiligt. Hierbei ist es nicht möglich, dass der Landkreis, als Hauptbetroffener bedacht werden kann. Die Umsatzsteuer kann nur auf die Gemeinden verteilt werden. Im Sinne einer fairen Verteilung halten wir es für gerechtfertigt, dass sich der Landkreis zur Deckung seiner Kosten über die Umlage bei den Gemeinden bedient. Des Weiteren wollen wir durch Absenkung des Hebesatzes zulasten der freien Finanzspitze und der damit zusammenhängenden Kreditfinanzierung, das Investitionsprogramm gem. der Haushaltsvorlage nicht gefährden.

Beim TOP 4 der heutigen Sitzung haben wir einstimmig das Multimediakonzept mit den Umsetzungsprioritäten für unsere Schulen beschlossen. Hinsichtlich der zu vermittelnden Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler im Umgang mit neuer Kommunikationstechnik haben wir uns an die Empfehlungen des Landes RLP als quasi Overhead Regelung angelehnt. Dabei wurde auch klar, dass wir hier nicht mit dem Füllhorn über unsere Schulen herfallen können, sondern in einem abgestuften Verfahren Schritt für Schritt vorgehen sollten. Der Haushaltsplanentwurf sieht für den ersten Schritt einen Betrag von ca. 750.000 € vor. Diesen Betrag müssten wir über das Kreditvolumen realisieren.

Und hier müssen wachsam willensstark sein. Wir hatten bereits im vergangenen Jahr beantragt, der Landkreis möge sich bereits im Vorfeld mit der ADD auf einen Umsetzungserfolg hin zu verhandeln. Diese hüllt sich jedoch in Schweigen.

Trotz der freien Finanzspitze und des Überschusses im Ergebnishaushalt führt die ADD bisher gebetsmühlenartig an, dass der Landkreis seine Liquiditätskredite zurückführen muss, ehe weitere Kredite als unabweisbar im Haushalt anerkannt werden können - und Multimedia gehöre leider dazu -.

Und hier, meine Damen und Herren, läuft die Argumentation der ADD als Erfüllungsbehörde der Landesregierung vollkommen aus dem Ruder. Einerseits hat die Landesregierung mit dem vorliegenden Multimediakonzept die Notwendigkeit, unsere Schulen entsprechend auszustatten, anerkannt und zum anderen dienen die Liquiditätskredite nahezu ausschließlich der Zwischenfinanzierung von zugesagten und noch bedienten Landeszuweisungen, wobei der Landkreis mehr oder weniger genötigt ist, so zu verfahren um den zügigen Erfolg der angesteuerten Maßnahmen nicht zu gefährden. So etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre im pädagogischen Sinne entgegen der ministeriellen Fachempfehlung kontraproduktiv könnte somit nur als Schwachsinn bezeichnet werden.

Was also tun, wenn die ADD uns wieder ausbremsen will. In diesem Falle bitte ich Sie, dass wir uns gemeinsam mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in einem Schulterschluss des ganzen Kreistages zur Wehr setzten. Wir sind dafür im Sinne unseres Antrages und der Interpretation und Argumentation des Landkreises dann den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten und gleichzeitig, beim zuständigen Ministerium Beschwerde führend vorstellig zu werden. In diesem Falle beanspruchen wir die Mithilfe aller hier anwesenden Landtagsabgeordneten. Ganz besonders wende ich mich dabei Frau Brück zu. Sie, liebe Frau Brück bitte ich, als schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion - Teil der Landesregierung - dort ihren Einfluss im Sinne des vorliegenden Anliegens geltend zu machen. Last but not least würde ich soweit gehen, zum zivilen Ungehorsam auf zu rufen und die Auflagen der ADD zu ignorieren.

Das Infrastrukturprogramm des Landkreises wird von uns mitgetragen. Zwar hätte man hier und da noch mehr Mittel für den Kreisstraßenbau einplanen können, gleichwohl haben wir bewusst die Verbesserung der Internetstrukturen mit einer deutlichen Steigerung der Leistungskapazitäten für die Kreisbevölkerung nach vorne gestellt. Wenn wir dem demographischen Wandel in unseren Dörfern entgegenwirken wollen, dann müssen wir uns auf die digitale Arbeitswelt einstellen und den Menschen ermöglichen, die Arbeitswelt auch im Landkreis von wo auch immer erfahren zu können. Die vom Landkreis eingesetzten Mittel von ca. 6 Mio. Euro verteilen sich auf mehrere Jahre, so dass letztlich hier kreditwirksam sich der veranschlagte Betrag von 21 Mio. auf 16 Mio. Euro reduziert. Hier verweise ich dann noch einmal auf die Multimediaausstattung der Schulen. Bei dieser Betrachtungsweise sind die Kredite für die Multimediaausstattung doch eher Peanuts.

In diesem Zusammenhang muss ich das Thema Abstufung von Kreisstraßen noch einmal ansprechen. Wir hatten dieses Thema bereits als Anfrage in der letzten Sitzung des Kreistages im November d. J. Die Stellungnahme war umfangreich, wenn auch nicht in allen Teilen für uns befriedigend. Die FWG bezieht auf die Resolution aus dem letzten Jahr an den Landkreistag von RLP, hinsichtlich der Novellierung des Landesstraßengesetzes (neu). Wir bitten den Landkreis als Mitglied im Landkreistag, und damit unseren Landrat hinsichtlich der Deutung des Gesetzes noch einmal nach zu fassen und an den Landesgesetzgeber heranzutragen. Die Regelung, wonach jeder Ort/Ortsteil an eine klassifizierte Straße angebunden sein soll, halten wir für gut. Die von Gerichten erarbeitete Deutung, dass hierunter nur Strecken fallen, wenn sie mehr als 600 m entfernt sind entbehrt aus unserer Sicht jeder Grundlage. Was ist der Unterschied von 599m zu 601 für eine Ortsgemeinde, außer den 2 Metern. Anders als der Kreis erhält die Gemeinde keine Zuwendungen des Landes für den Unterhalt (7.000€/km/Jahr). Besonders kritisch stellt sich dann die Situation außerhalb der OD dar. Die Gemeinde hat für diesen Streckenteil keine Refinanzierungsmöglichkeit innerhalb des KAG und müsste den Bauunterhalt der Straße nebst ev. Brückenbauwerken aus dem Haushalt der Gemeinde finanzieren. Bei vielen Gemeinden unmöglich! – Zum Vergleich ziehe ich die Haushaltssituation der Gemeinden innerhalb der VG Wittlich heran. Lediglich 8 der insgesamt 44 Gemeinden können für 2018 mit einen ausgeglichen Haushalt planen! Also fordern wir, dass die Gemeinden an den klassifizierten Verkehr angeschlossen sind, ohne auf die Streckenlänge ab der OD einzugehen. Punkt! Hier muss der der Gesetzgeber sich eindeutig positionieren. Aber auch innerhalb der Ortslagen müssen wir bei einer vorgesehenen Abstufung mehr als kritisch herangehen. Als Bewertungskriterium ist hier ja wohl zu betrachten, ob die Kreisstraße dem überörtlichen Verkehr dient. Bei Sackgassen wohl kein Problem. Wie aber wird bei Durchgangsstraßen der überörtliche Verkehr definiert? Auf welcher Grundlage entscheidet der LBM und erpresst den Kreis die Abstufung ggf. zwangsweise herbei zu führen. Für uns sieht das so aus, als ob das Land sich seiner Zahlungspflicht in Höhe von den schon genannten Summen verabschieden will, koste es, was es wolle. Aber bitteschön zu Lasten Gemeinden und deren Einwohner als Beitragszahler. Ganz aktuell beziehe ich mich auf die Berichterstattung und die Diskussion im Gemeinderat von Platten (TV vom 08.12.).

Doch auch beim übergeordneten Verkehr müssen wir uns einbringen. Mit Sorge betrachten wir die Situation im Hunsrück, was den verdrängten Verkehr in Bezug auf den Ausbau der B50 neu im Bereich von Longkamp bis Büchenbeuren angeht. Mit einem Taschenspielertrick wird hier von Seiten des Bauträgers versucht, sich der Verpflichtung, eine Ersatzstraße für den verdrängten Verkehr zu bauen und zu widmen, zu entziehen. Eine Bundesstraße, wenn auch 4-spurig sei halt keine Autobahn, aber faktisch macht das keinen Unterschied! Und darauf fahren dürfen die Landwirte auch nicht! Hier wünschen wir, dass unser Kollege Willi Feilen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig demnächst Erfolg hat und das Oberste Gericht das Urteil des OVG Koblenz kassiert und das zuvor ergangene Urteil des VG Koblenz, das den Bauträger verpflichtete, Ersatz für den verdrängten Verkehr zu schaffen, wieder in Kraft setzt.

Letztlich drängen wir darauf, dass die so genannte „Kaffeestraße“ vom Kreisel Monzelfeld über den Bereich „Blockhaus“ zur B50alt wieder hergestellt wird. Der Landkreis wird gebeten, sich in den Abstimmungsgesprächen mit dem Bauträger dafür ein zu setzen, dass im Bereich der B50 neu die Begleitinfrastruktur für den verdrängten Verkehr klassifiziert und uneingeschränkt vorgehalten wird. Feldwege sind hier nicht gemeint. Die Umwege, die der Landwirtschaftliche Verkehr ohne diese erforderliche Infrastruktur in Kauf nehmen müsste, ist auch im Sinne der angestrebten CO2 Bilanz nicht zumutbar!

Sehr verehrte Damen und Herren, mit großer Sorge betrachten wir die Entwicklungen bei den Pflichtaufgaben im sozialen Bereich. Der immer höher werdende Finanzanteil aus dem Haushalt spiegelt sich sehr deutlich in der erhöhten Zuweisung der C1 und C2 Mittel wider. Neben vielen Faktoren möchte ich beispielsweise die nach wie vor hohen Fallzahlen von stationären Unterbringungen bei Hilfe zur Erziehung anführen. Bei der Rechnungsprüfung für das Jahr 2016 haben wir mit dem Fachgebietsleiter, Herrn Bäumler ein Interview geführt und uns schon intensiv mit der Materie befasst. Bei diesem Thema ist der Landkreis quasi der „FC Bayern“ innerhalb des Landes Rheinland Pfalz Also führend! Welche Gründe hat das und wie kann der Entwicklung gegengesteuert werden, ist Inhalt unserer Anfrage, für die wir hoffentlich 2018 eine aussagekräftige Antwort bekommen. Wir beantragen, dass in der Junisitzung 2018 der ihnen bereits vorliegende Antrag in der Tagesordnung behandelt wird.

Beim Thema Asylbewerber ist es nach 5 Jahren auch einmal an der Zeit, eine Bestandaufnahme zu machen und das eine oder andere auch einmal kritisch zu hinterfragen. Wir denken, dass wir uns mit der Realität befassen müssen und ohne große Emotionen das Ergebnis nach 5 Jahren betrachten müssen. In ersten euphorischen Gedankenspielchen sahen wir 2013 die Flüchtlinge als Retter unserer Volkswirtschaft und damit verbunden unserer Sozialsysteme. Ist das so? Wir hatten zu dem Themenkomplex eine Anfrage mit einem umfangreichen Fragenkatalog gestellt. Dieser ist am Freitag beantwortet und als Mitteilung für diese Kreistagssitzung den Unterlagen beigefügt worden. Wir danken für die schnelle Bearbeitung und die umfassende Recherche. Welche Rückschlüsse sich aus den Zahlen ergeben, ist es sicherlich wert, in einer der nächsten Sitzungen des Kreistages in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu erörtern. Unsere Fraktion wird sich mit dem jetzt vorliegenden Datenmaterial befassen und ggf. einen Antrag zur Tagesordnung formulieren.

Apropos Geld und Thema Asyl: Im letzten Jahr stellten wir fest, das mit dem Mitteln von Bund und Land in Höhe von 848€/Asylbewerber der Landkreis die Förderung für ausreichend und als Durchlaufposten erachtete. Doch nun im Jahre 2017, weit gefehlt. Die Förderung bezieht sich nur Asylbewerber. Das Land beschied den Landkreis, dass in nach einem abgeschlossen Asylverfahren bei Ablehnung des Bewerber, der Bewerberin diese nicht mehr in die Förderung fällt und der Landkreis die Kosten bis zur tatsächlichen Abschiebung aus dem eigenen Haushalt stemmen muss. Wie schwierig dazu ein Abschiebeverfahren sich gestalten, auch davon konnten wir uns bei der Prüfung der Jahresrechnung im Interview mit den Verfahrensbearbeitern überzeugen. Kaum ein Verfahren läuft normal. Und hat ein rechtskräftiges Abschiebeurteil Bestand, dann kann es passieren, dass dann noch die zuständige Ministerin den Fall an sich zieht, wie dies im Eifelkreis Bitburg Prüm geschehen ist - ohne die Kosten zu übernehmen-. Hier kann von angemessener Konnexität keine Rede sein. - Es ist festzustellen, dass der Landkreis im Asylverfahren keine Zuständigkeit hat. Er ist lediglich Erfüllungsgehilfe des Bundes. Es darf also nicht sein, dass wir unseren Haushalt für abgelehnte Asylbewerber mit über 3 Mio. Euro belasten. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Was das Thema Konnexität angeht, haben wir im Übrigen noch viel Luft nach oben, zum Beispiel beim Kita Bau. Lassen Sie mich dieses einmal am Beispiel der Ortsgemeinde Klausen mit ausdrücklicher Billigung des Ortsbürgermeisters, der auch Mitglied der FWG Fraktion im Kreistag ist, darstellen: Die Ortsgemeinde Klausen investiert in den notwendigen Anbau der Kita 1,4 Mio. Euro. Von diesen 1,4 Mio Euro hat die Ortsgemeinde alleine über 1 Mio. Euro zu finanzieren. Baukostensteigerungen, die sich nur bei OG niederschlagen, sind hier nicht eingerechnet. Die schon hoch verschuldete Gemeinde ist mittlerweile bei einer pro Kopf Verschuldung von 1.500,00€ angekommen. Der Kreis beteiligt sich mit einem durchaus anerkennenswerten Betrag i.H.v. rund 230.000,00€. Die Beteiligung des Landes mit rd. 140.00,00€ ist ein Skandal. Ein Skandal ist auch, dass bereitstehende Bundesmittel vom Land hierfür nicht an die Ortsgemeinden weitergegeben werden. Der Gipfel ist dann noch das Bild, welches die Landesregierung in der Öffentlichkeit mit der Durchsetzung der kostenfreien Kita-Plätze zeichnet. Nicht das Land finanziert diese Wohltaten alleine, sondern in großen Teilen die Gemeinden. Das nennen wir gelinde gesagt „ein schmücken mit fremden Federn“ oder „aus anderer Leute Leder lässt sich gut Riemen schneiden“

Um es deutlich zu sagen: Das Land treibt seine Gemeinden in den finanziellen Ruin, indem es Mittel zurück hält, die dort dringend zur Erledigung der Pflichtaufgaben benötigt werden.

Zum Stellenplan der Kreisverwaltung haben wir keine Feststellung getroffen. Er ist ausgewogen und angemessen und wird so wie vorgelegt von der FWG mitgetragen. Die FWG stimmt dem vorliegenden Haushalt des Landkreises für das Jahr 2018 zu. Wir stellen fest, dass hier alle Kräfte gut zusammenarbeiten. Die Mannschaft, die Offiziere und der Kapitän tun alles um das „Kreisschiff“ – gestatten Sie mir als Hobbykapitän die Metapher aus dem nautischen Bereich – auf einem stabilen Kurs zu halten. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Leitung des Hauses für die im Jahr 2017 geleistete Arbeit zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger. Herrn Thiel, der im Sommer 2018 in den wohl verdienten Ruhestand wechseln wird, danken wir besonders. Er war immer in der Lage, uns Laien das Finanzmanagement in der Größenordnung dieses Landkreises zu erschließen, und uns in die Lage versetzte, die richtigen Beschlüsse zu fassen. Dies war nicht immer einfach. Aber Herr Thiel hat diese Herausforderungen bei den Kreisfinanzen mit großem persönlichem Einsatz gemeistert.

Wir sind jetzt in der Adventzeit. Ihnen allen noch ein paar besinnliche Tage, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen gut und vor allem gesunden Start in das Jahr 2018. Das alles wünschen wir allen Mitbürgern im Landkreis.

Bündnis 90 / Die Grünen

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Herren Beigeordnete, verehrte Kreistagskolleginnen und -kollegen, verehrte Zuhörer, vieles von dem, was bisher gesagt wurde, ist auch in unseren Augen richtig und muss deshalb auch nicht mehr von uns wiederholt werden! Es ist doch erstaunlich wie einig sich die Fraktionen in vielen Dingen sind. Ich möchte Sie auch nicht mit der Wiederholung der Zahlen langweilen, die Sie alle heute schon mehrfach gehört habe und jeder heute schon in der Zeitung nachlesen konnte. Danken möchten wir Herrn Thiel, der uns auf einer Fast-Jamaika-Fraktionssitzung dieses Zahlenwerk im wesentlichen erläutert hat. Wenn nicht ein Wunder geschieht, wird die Nettoneuverschuldung im übernächsten Jahr also 2019 die 100 Mio. € Grenze überschreiten. Schuldenabbau, das wäre eigentlich ja unser Ziel! Frau Läsch-Weber ist damals, als Landrätin, mit dem Ziel angetreten, die Schulden abzubauen. Ich war damals noch nicht in diesem Kreistag, aber ich glaube, in den ersten Jahren ist es ihr auch gelungen. Die meisten der hier anwesenden Ratskolleginnen und -kollegen und auch ich werden nicht erleben, dass wir unsere Verschuldung auf eine durchschnittliche Verschuldung aller Landkreise, also auf so ungefähr auf die Hälfte, zurückführen werden. Das ist schon sehr frustrierend. Hier kann ich mich meiner ganz persönlichen Meinung - die Sie alle schon gehört haben, aber steter Tropfen höhlt den Stein - nicht enthalten, mit einer richtigen Gebiets- und Verwaltungsreform sähe unsere finanzielle Situation und die unserer Kommunen besser aus. Aber dies liegt nicht hier in unserer Hand!

Wir haben viel investiert und investieren immer noch viel in unsere Schulen und das ist gut so! Auch das eben beschlossene Multimedia-Konzept ist ein richtiger und wichtiger Schritt für unsere Kinder und damit in unsere Zukunft! Sie wissen: ein gutes Bildungsangebot ist ein zentraler Standortfaktor; sowohl für Unternehmen , die sich eher dort ansiedeln, wo sie auf gut ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen können, als auch für Familien, die ihren Wohnort unter anderem davon abhängig machen, welche Bildungschancen ihren Kindern geboten werden. John F. Kennedy hat einmal gesagt: „ Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung“! Und er hat Recht!

Wir haben viel investiert und investieren immer noch in den Ausbau von Kindertagesstätten. Sie wissen, es besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab 2 Jahren und wenn wir nicht genug Plätze zur Verfügung stellen können, müssen wir für eine andere Betreuung aufkommen, die auch sehr teuer ist. Ich möchte hier nicht nochmal auf das Konnexitätsprinzip zu sprechen kommen, aber ärgerlich ist das schon!

Wir investieren zu Recht in unsere Straßen und dass wir letztendlich kostengünstig schnelles Internet in alle Haushalte und auch in die Schulen bekommen werden, ist für die Entwicklung unseres Landkreises von enormer Bedeutung!

Dass die Windkrafträder am Ranzenkopf sich bald drehen, freut uns natürlich besonders und dem Dank an Sie, Herr Landrat Eibes und Herrn Wächter, möchte ich den Dank an Herrn Glaz noch anschließen.

Wir haben „sozusagen“ einen ausgeglichen Haushalt mit einer freien Spitze von 130.000 €. Die Kreisumlage bleibt gleich, wie schön wäre es, wenn wir sie mal senken könnten! Dem Haushalt werden wir zustimmen, und damit könnte ich unsere Haushaltsrede auch schon beenden. Tue ich aber natürlich nicht, denn ich möchte die Gelegenheit nutzen und einige der Dinge, die uns am Herzen liegen, noch vorbringen:

Das Gesamtvolumen dieses Kreishaushaltes von ca. 210 Mio € beinhaltet alleine ca. 155 Mio € für soziale Leistungen. Somit ist auch nicht zu verstehen, dass nichts von der neuen Schlüsselzuweisung C 3 auf uns entfallen soll! Soziale Leistungen, Leistungen also für Menschen, die auf Hilfen angewiesen sind, sei es zum Beispiel bei der Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe. Hinter diesen Zahlen stehen Schicksale, die keiner von uns tragen möchte und die in Anspruch zu nehmen aber auch jeden von uns treffen könnte. Dennoch müssen wir diese Zahlen gerade auch im Sinne der Betroffenen hinterfragen. Deshalb hatten wir 2014 den Antrag gestellt, ein Gutachten erstellen zu lassen, das die Ursachen der überdurchschnittlichen hohen Zahl von stationären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in unserem Landkreis untersucht und Handlungsempfehlungen gibt! Die Ursachenforschung, die das Jugendamt dann selbst betrieben hat, war noch nicht zufriedenstellend, worauf wir im vergangenen Jahr beantragt hatten, das Jugendamt möge eine Arbeitsgruppe zusammenstellen, die die Konzeptentwicklung vorantreibt und diese spätestens im 3. Quartal 2017 diesen Jahres im Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegen. Dies hat nicht so geklappt, aber das Jugendamt ist sichtlich bemüht. Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die die doch recht umfangreichen Untersuchungen aufgenommen hat. Nun sind wir zuversichtlich, dass das Ergebnis bis Sommer kommenden Jahres im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird. Es ist für uns unvorstellbar, dass von allen Fällen die das Jugendamt betreut, nur 52% ambulant betreut werden und sage und schreibe 48 % stationär! Aber vielleicht haben wir hier in unserem Landkreis besonders viele schwierige Fälle und dies ist gerechtfertigt, wir werden es irgendwann hören.

Noch eine Wiederholung: Der Armutsbericht, wir haben ihn bekommen und ich möchte hier ausdrücklich nochmal allen denjenigen danken, die in 4 Sitzungen den Bericht zusammengestellt haben. Doch der qualitative Ansatz, zu dem auch gehört, die Armut von den betroffenen Menschen her zu denken, sie über ihre „Lebenslage“ zu befragen, ist in dem Bericht kaum bedacht. Daher hatten wir auch angeregt mit der Cusanus Hochschule in Verbindung zu treten, damit diese den Bericht fortschreibt, wissenschaftlich begleitet und Handlungsempfehlungen ausarbeitet. Nein, wir sind hier im Kreis Bernkastel-Wittlich nicht der Mittelpunkt der Welt, aber wir können vielleicht Vorreiter sein und in manchen Dingen - wenn vielleicht auch nur kleinen Dingen - besser sein als der Rest der Welt. Ob zwischenzeitlich mit der Cusanus Hochschule gesprochen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich glaube, dort freut man sich schon lange auf diese Aufgabe. Die Armut und insbesondere auch die verdeckte Armut zu bekämpfen, muss unser aller Ziel für eine gerechte und soziale Gesellschaft sein. Und wir wissen, eine gerechte, soziale Gesellschaft entzieht dem Rechtspopulismus den Nährboden!

In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Anfrage stellen, die Sie uns gerne in der kommenden Sitzung im Kreisausschusses beantworten können: Am Ende des Schuljahres 15/16 haben 85 Schülerinnen und Schüler aus unserem Landkreis keinen Schulabschluss erreicht. Der Anteil lag mit 6,7 % aller Schulabgängerinnen und -abgängern höher als der Landesdurchschnitt von 5,9%. (Quelle: www.bildungsmonitoring.de). In den vergangenen Jahren waren die Zahlen ungefähr gleich und dies summiert sich. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ins Auge gefasst, um diesen Zustand zu verbessern? Geringe Schulbildung hat für die Gesellschaft gravierende Folgen.

Jetzt noch 2 Anträge: Zu den ärmsten Menschen in unserem Landkreis gehören auch Suchtkranke, die sich einer Substitutionstherapie unterziehen und an einem Abgabeprogramm mit der Ersatzdroge Methadon teilnehmen. Viele Menschen die an einem solchen Programm teilnehmen, können wieder ganz normal ihrer Arbeit nachgehen und sich in die Gesellschaft eingliedern, was ja in vielen Fällen wieder unseren Sozialhaushalt entlastet. Leider finden sich in unserem Landkreis keine Ärzte die Methadon ausgeben, das ja unter Aufsicht eingenommen werden muss. Die Ärzte haben sicherlich ihre Gründe, aber das hilft den betroffenen Kranken nicht. Mit Herrn Dr. Schlichting haben wir in unserem Gesundheitsamt einen erfahrenen Anästhesisten, der uns sicherlich hier helfen kann. Wir stellen heute den Antrag: In der kommenden Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Gesundheit wird dieses Thema aufgenommen und Herr Dr. Schlichting möge Wege aufzeigen, wie auch hier bei uns Methadonpatienten geholfen werden kann. Drogenkranke müssen unter bestimmten Auflagen ins Gesundheitsamt zum sogenannten „abpinkeln“ (entschuldigen Sie den Ausdruck, aber es wird von den Betroffenen immer so genannt). Warum könnte dort nicht auch Methadonpatienten geholfen werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, schieben Sie diese Problematik nicht von sich weg! Keiner von uns ist davor gefeit, nicht einmal dankbar sein zu müssen, wenn unseren Kindern oder Enkelkindern hier bei uns so geholfen werden kann.

Die Gesundheitskarte für Asylbewerber: Ein Antrag, der zu der Anfrage der Freien Wählergruppe passt. Schon einmal hatten wir die Gesundheitskarte für Asylbewerber beantragt. Damals wurde sie abgelehnt, da es ja auch noch nicht viele Erfahrungswerte damit gab. Nun konnten wir alle im Trierischen Volksfreund lesen, dass die Stadt Trier, die Gesundheitskarte erfolgreich eingeführt hat. Daher stellen wir heute den Antrag: In der kommenden Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Gesundheit soll nochmal – fußend auf die Erfahrungen aus der Stadt Trier – über die Einführung der Gesundheitskarte beraten werden. Mit der Gesundheitskarte haben Asylsuchende direkten und unkomplizierten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Sie unterliegen nach wie vor gewissen Einschränkungen gegenüber regulär gesetzlich Versicherten. Beim Landkreis würden Personalkapazitäten frei, da die Ausstellung von Behandlungsscheinen und die Überprüfung der einzelnen Arztrechnungen entfallen würden. Die Gesundheitskarte wäre auch eine Entlastung für die ehrenamtlichen Helfer, die ja oft die Lauferei zur Kreisverwaltung übernehmen müssen. Dass uns bei den Kosten für Asylbewerber in diesem Jahr ca. 3,5 Mio. fehlen, das war nicht abzusehen. Die über 800 € von Bund und Land, die uns für einen Asylbewerber erstattet wurde, waren, im Gegensatz zu den etwas über 500 € allein vom Land, auskömmlich. Was wir nicht wussten oder nicht beachtet haben, dass dieser Betrag anders als der reine Landesbeitrag ganz weg fällt, sobald die Asylbewerber einen ablehnenden Bescheid durch das BAMF erhalten haben. Legen die Asylbewerber dann Rechtsmittel ein, was ihr gutes Recht ist und Sie und ich genauso tun würden, wenn wir unsere Heimat verlassen und die Flucht nach hier gut überstanden hätten, dann müssen wir – nach dem ersten Urteil - ganz alleine für diese Asylbewerber aufkommen. Das ist und kann nicht richtig sein, hier muss eine andere Regelung mit Bund und Land getroffen werden..

Noch ein Wort zu der Gebührenerhöhung bei der Abfallwirtschaft: Ja, Gebührenerhöhungen sind immer unbefriedigend für uns Bürgerinnen und Bürger. Nun machen die 28% bei einem 4 Personenhaushalt 30 € im Jahr aus. Das allein ist ja vielleicht noch zu verkraften, aber wenn an vielen Stellen Gebühren und Beiträge erhöht werden, dann ist das für viele Menschen schon ein Problem. Dennoch, angesichts der Kapitalunterdeckung für unsere Deponie und des Gebührenbedarfs, werden wir der Erhöhung von 28 % zustimmen. Dann muss aber auch, wie in der Vorlage vorgerechnet wurde, mindestens bis 2026 mit Gebührenerhöhungen Ruhe sein!

Wir wünschen Ihnen, Herr Landrat und allen Kandidatinnen und Kandidaten, die vielleicht gegen Sie antreten werden, im kommenden Jahr einen guten Wahlkampf und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Allen Menschen in der Verwaltung und auch Ihnen verehrte Kreistagsmitgliederinnen und -mitglieder danken wir für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und allen Menschen in unserem Landkreis ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, zufriedenes Neues Jahr!

FDP

Die Kreisfinanzen haben sich seit 2015 zum Positiven hin entwickelt. Das gilt es anzuerkennen, wenn auch das Verständnis des Landes erst durch Gerichtsbeschluss erzwungen werden musste. Der LVG (Landesverfassungsgerichtshof) hatte in seinem Urteil von 2012 die Rechtswidrigkeit der Finanzierung der Kommunen festgestellt. Die daraufhin in 2014 neu eingeführten Schlüsselzuweisungen C1 zum Ausgleich der Kosten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe und C2 als prozentuale Kostenbeteiligung an den weiteren Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe haben zu einer Korrektur und Besserung geführt. Die gute konjunkturelle Entwicklung führt bei gleichbleibendem Kreis - Umlagesatz zu weiter steigenden Einnahmen, so dass seit 2015 mit positiven Salden des Finanzhaushaltes abgeschlossen werden kann. Soweit so gut.

Die am Mittwoch, den 6. Dezember (rechtzeitig am Nikolaustag – unsere Regierung hat Sinn für Symbolik und legt „Geschenke“ in die vor die Türe gestellten Stiefel), verkündete Stärkung der kommunalen Finanzen im Sozialbereich um 60 Mio € ist anzuerkennen, auch wenn die Fläche des Landes davon kaum etwas abbekommen wird. Aber, dass die kreisfreien Städte erheblich unter Soziallasten ächzen ist nicht von der Hand zu weisen und wird von uns auch nicht kritisiert. Wie die Differenz der 133 Mio €, die insgesamt für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stehen müssten, abzüglich der bereits bestimmten 60 Mio €, verwendet werden soll, bleibt abzuwarten. Für die Leistungsfähigkeit und Finanzierung des Etats 2018 geht di FDP-Fraktion deshalb von den bis dato bekannten Fakten aus. Der Anstieg der Kreisumlage um 4,68 Mio € auf 62,6 Mio €, die zusätzlichen Einnahmen aus den Schlüsselzuweisung B2, C1 und C2 in Höhe von 1,232 Mio € sowie die vom Bund zur Verfügung gestellte Integrationspauschale in Höhe von 0,5 Mio € für 2018 machen zusammen 6,41 Mio € aus. Sie decken allerdings nicht die prognostizierten Mehraufwendungen für die soziale Sicherung des Hauptproduktbereichs 3 (HPB 3, alter EPL 4 FB 12,13,30 und 31). Dessen Anstieg beläuft sich auf netto 8 Mio €. Der Kreis kann mit seinen Mehreinnahmen diesen Kostenanstieg nicht decken. Zum Glück gibt’s ja noch die RWE – Aktien, deren Dividendenertrag dank des Urteils des BVG’s zur Brennelementsteuer dem Landkreis brutto 518 TSD (24 TSD € netto)mehr beschert.[nachrichtl. KMS – 101 TSD € netto für 67000 RWE - Aktien in] Es bleibt eine Deckungslücke in dieser isolierten Betrachtung von rund 1 Mio €. Der Deckungsgrad der Kreisumlage am Zuschussbedarf zum Produktbereich 3 liegt bei 88,67%. Wünschenswert wären 100%, aber das bedeutete ein weiteres Drehen an der Umlageschraube. Die FDP – Fraktion wünscht keine Änderung der Kreisumlage.

Der Kreishaushalt ist, darauf hat die Fraktion in vergangenen Haushaltsberatungen stets hingewiesen, ein Sozialhaushalt. In der Bruttorechnung des Haushaltsvolumens von ca. 210 Mio € werden 75% für die soziale Sicherung in den FB 12,13, 30 und 31 aufgewendet. Der Anstieg der sozialen Kosten bzw. sozialen Leistungen liegt bei 191%, betrachtet man den Zeitraum der letzten 25 Jahre, bei 125% betrachtet man den Zeitraum der letzten 15 Jahre. [Nebenbei: Die freiwilligen Ausgaben, also die Ausgaben, die keine Pflichtaufgaben des Landkreises sind, belaufen sich auf 1,17 Mio €, das sin 0,56% des Haushaltvolumens.]

Die einzelnen Änderungen sind in den Überblicksgrafiken detailliert beschrieben, so dass sie kein weiteres Mal vorgetragen werden müssen. Die Hilfen für Asylbewerber haben sich finanziell stark zu Lasten des Landkreises verschoben. Waren die dem Landkreis ursprünglich gewährten Pauschbeträge in Höhe von 848 € pro Asylbewerber auskömmlich, so rutschen abgelehnte Bewerber – und das ist die überwiegende Mehrheit – nach einer negativen Asylantragsentscheidung des BAMF nunmehr in den Bereich des SGB, also die finanzielle Verantwortung des Landkreises. Der dafür zur Verfügung gestellte Pauschbetrag von knapp 1 Mio € ist jedoch nicht auskömmlich, da Klagen gegen die Entscheide der Bundesbehörde BAMF die Aufenthaltsdauer zu Lasten des Landkreises verlängern. Der prognostizierte Zuschussbedarf in 2018 liegt bei 2,4 Mio €. Das ist auch Ergebnis einer falschen Bundes -Gesetzeslage, die nicht unterscheidet zwischen Asylbegehren ad personam, Kriegsflüchtlingen mit begrenztem Schutzaufenthalt nach Genfer Konvention und dringend benötigter Zuwanderung. Zumindest in diesem Punkte waren sich auf Druck von Grünen und FDP die Jamaika-„Sondierer“ einig gewesen. Die aktuell bestehende Gesetzeslage muss endlich den Realitäten angepasst werden. Vorläufig wird natürlich Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger aus mit dem Ziel der Abschiebung – euphemistisch: „Rückführung“ genannt – ausgeübt.

Das positive Finanzergebnis erlaubt dem Landkreis eine ordentliche Kredittilgung in Höhe von 4,650 Mio , die Zahlung an den KEF(Kommunalen Entschuldungsfonds) in Höhe von 938 TSD € sowie eine bescheidene Freie Spitze von 130 TSD €, die zur Aufnahme neuer Darlehen berechtigt. Mit einem Investitionsvolumen von 21,4 Mio € hat sich der Landkreis eine ähnlich ambitionierte Zielmarke gesetzt wie für den laufenden Haushalt. Die Breitbandversorgung(vgl. TOP 3 der Tagesordnung) mit einem Investitionsvolumen von 12,261 Mio € - darin sind nun auch die Schulen mit einem Soll von 30 MBit pro Klasse und einer Schulleitungseinheit eingeschlossen - verteilt über 2 Jahre wird im kommenden Jahr starten, nachdem das Ziel, mit der Maßnahme bereits in 2017 zu beginnen, wohl etwas zu ehrgeizig gewesen ist. In der Schlussrechnung 2017 werden die eingeplanten Zuschüsse von über 6 Mio € deshalb in 2018 neu eingestellt. Ohne diesen Sondereffekt beträgt das Investitionsvolumen ca 14 Mio, was immer noch einen bedeutenden Zuwachs gegenüber den zurückliegenden Jahren bedeutet. Dementsprechend steigt die Schuldenlast des Kreises um 5 Mio € auf nunmehr 95 Mio. €. Darin enthalten sind 8,5 Mio € investive Vorleistungen des Kreises zu Lasten des Landes. Damit hat des Kreditvolumen 45% des Haushaltsumsatzes erreicht. Sollte jemand wirklich an Schuldenabbau denken, dann sprechen wir von einer Jahrhundert – Sisyphus - Aufgabe.

25 Jahre lang, zwischen 1984 und 2008, lag der Schuldenstand zwischen 40 und 45 Mio €. Zweimal wurden Aktien in diesem Zeitraum verkauft. Im Endergebnis hat sich die Schuldensituation nachhaltig nicht verbessert, aber die investiven Aufgaben konnten im Großen und Ganzen geschultert werden. Seit 2008/2009 ist das nicht mehr der Fall. Der Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze, Schulstrukturreformen mit Ganztagsbetreuung und Mensa-Bauten haben die Investitionskraft der Kommunen, diese Aufgaben aus eigenem Vermögen zu schultern, überfordert. Eingangs meiner Ausführungen wies ich auf den vom LVG festgestellten Unterfinanzierungstatbestand seit 2007 hin. Hier wird es nochmals deutlich.

Abgesehen vom Breitbandausbau, der für die regionale Wirtschaftauch wie auch die Bildungseinrichtungen im Landkreis unumgänglich ist, fließt ein ähnlich hoher Betrag (Ansatz 6,405 Mio €) in verschiedene Maßnahmen an den kreiseigene Schulen. Über ein weiteres Bundesprogramm, das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz [KI 3. Kap. 2- gl. TOP 11 der TO] fließen dem Landkreis ab dem kommenden Jahr nochmals 6,004 Mio € zu, um Fenster und Fassaden u.a.m. für das es keine Fördertöpfe gibt, zu finanzieren, vorausgesetzt die Beantragung wird positiv beschieden. Die Aufteilung der Mittel unter den kommunalen Schulträgern erfolgt nach „Bedürftigkeit“ und Schülerzahlen. Der Landkreis erhält 4,4 Mio €, auch die Verbandsgemeinden und Stadtgemeinde Wittlich profitieren. Morbach geht leer aus. Man könnte spöttisch bedauernswert sagen: „Das hat man nun davon, dass man zu gut gewirtschaftet hat“. Aber diese Erfahrung ist ja nicht neu im kommunalen Geschäft. Ob das Multimediaprogramm, das mit einem Volumen von 4,7 Mio € über drei Prioritätsstrecken umgesetzt werden soll und in 2018 mit 720 T € als erste Tranche innerhalb der 1. Prioritätsstufe (2018, 2019 und 2020) so umgesetzt werden kann, hängt vom Wohlwollen der ADD ab (vgl.TOP 4 der TO). Für die ADD sind nur unabweisbare Aufgaben möglich und intelligente Tafelsysteme zählen laut deren Haushaltskritik der vergangenen Jahre an den Beschlüssen des Kreistags nicht dazu. Wir Freie Demokraten schütteln den Kopf: Für den Breitbandausbau, der auch die Schulen klassenweise einbinden soll und wird, gibt es Zuschüsse seitens des Bundes wie auch des Landes; für die weiterführende Umsetzung im Klassenzimmer soll dann nicht möglich sein? Der Landkreis ist in den vergangenen Jahren der Verpflichtung des KEF nachgekommen, die Liquiditätskredite zurückzuführen. Vom Höchststand in den Jahren 2012 und 2013 mit ca. 34/35 Mio € sind in den letzten Jahren Rückführungen bis auf 19 Mio € Ende 2017 und 18,243 Mio € Ende 2018 möglich geworden. Das heißt: Wir sind auf einem guten Weg. In diese Beurteilung ist auch die Tatsache einzuflechten, dass der Jahresultimo einen negativen Abrechnungssaldo zulasten der Kreiskasse aufweist (Rechnungsabgrenzung) und Zahlungseingänge in Höhe von 2/3 dieser Summe vom Land im 1. Quartal des neuen Jahres beglichen werden. Also: die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Fortschreibung des Multimediaprogramms.

Der Ausbau der Kindergärten findet unsere Zustimmung (1,2 Mio €), ebenso wie die weiteren Ansätze für den Brandschutz, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Zuschüsse an das DRK zum Bau der Rettungswache in Bernkastel - Andel, die EDV-Aufrüstung in der Kreisverwaltung u.a. mehr. Ab 2019 soll das Linienbündel Mosel im ÖPNV umgesetzt werden. Dafür wurden Vorarbeiten geleistet, die Ausschreibung läuft. Im Laufe des Jahres haben sich der Fachausschuss und der Kreisausschuss mehrfach mit der Thematik befasst. Durch eine optimierte Planung kann das Fahrten-Angebot bei gleichbleibenden Kosten wesentlich intensiviert werden. Aber es gilt auch Angebote abseits der Hauptrouten zu verbessern. Daran muss gearbeitet werden, wohl wissend, dass dafür auch ein entsprechendes Budget bereitgestellt werden muss. Die FDP-Fraktion ist dazu bereit. Wir wollen aber auch darauf achten, dass kleinere, mittelständische Unternehmen eine faire Chance haben, auch in Zukunft tätig sein zu können.

Das Kreisstraßenbudget wird mit 4,5 Mio € dotiert. Darin enthalten ist auch ein Anfangsbetrag in Höhe von 800.000 € für den Fluchtstollen im Burgbergtunnel sowie die geplanten Orts - Durchfahrten und Freie Strecke - Maßnahmen. Wir warten auf die Änderung des Landesstraßengesetzes, um die Anbindung unserer Gemeinden und Dörfer an das Kreis- und das Landesstraßennetz auf Dauer sicherzustellen. Abstufungen stimmen wir im Einzelfall dort zu, wo eine Anbindung an das klassifizierte Straßennetz bestehen bleibt und die Übergabe in saniertem Zustand erfolgen kann (vgl. TOP 12 der TO).

Zwei wichtige Verkehrsprojekte rücken überregional in den Blickpunkt. Zum einen der Lückenschluss der A1 (10,4 km) in RLP und zum anderen die Fertigstellung der Moselhochbrücke und ihre Anbindung an die 4-spurig ausgebaute B 50. Beim Lückenschluss A1 ist der Anfang gemacht. Wie von Verkehrsminister Dr. Wissing versprochen sind die Planfeststellungsunterlagen zur Zentrale des LBM nach Koblenz gebracht worden. Ob die Planfeststellung bis 2021 abgeschlossen werden kann? Der BUND hat bereits Klage angekündigt wegen der Beeinträchtigung des Naturschutzes. Offensichtlich hat er seine Sprache wiedergefunden, die er bei der Rodung ganzer Waldflächen auf dem Hunsrück verloren hatte. Aber da standen ja auch die lukrativen wirtschaftlichen Interessen wichtiger Unterstützer des BUND aus der begünstigten Branche auf dem Spiel.

Was die Fortführung der B 50 neu von Longkamp bis zum Flugplatz Hahn anbelangt, so ist der LBM Bad Kreuznach dabei, das Planfeststellungsverfahren vom Kreisel Hinzerath in zwei Abschnitten bis zur Anschlussstelle B50/L190 bei Hirschfeld bis zur Jahresmitte 2018 aufzustellen. Bis das soweit ist, wird es wohl Stress und Stau auf dem zwei-spurigen Abschnitt geben. Die gute Nachricht hingegen ist: Der Stillstand in der Verkehrs- und damit Mobilitätspolitik in Rheinland-Pfalz der vergangenen Jahre scheint überwunden.

Obwohl erst die beiden folgenden Tagesordnungspunkte sich mit der Abfallwirtschaft befassen, möchte die FDP-Fraktion bereits beim Kreishaushalt dazu Stellung nehmen. In diesem Jahr wird das Defizit des Gebührenaufkommens im Landkreis BKS-WIL bei ca 930 TSD € liegen. Der Stand der Verbindlichkeiten des isoliert betrachteten Abfallwirtschaftsbetriebs liegt zum Jahresende bei ca. 7,9 Mio €. Dieses negative Eigenkapital, das durch höhere Anforderungen an die Deponienachsorge sowie drastisch geringere Zinsertrage für das zurückgestellte Nachsorgekapital aufgelaufen ist, muss bis 2025 aus dem Gebührenaufkommen im Landkreis erwirtschaftet werden. Ziel ist dann ein positives Eigenkapital des ehemalig selbständigen Wirtschaftsbetriebs in der Höhe von ca. 230.000 € (2 €/Einwohner). Es ist daher notwendig, dass die Müllgebühren, die stets zu den günstigsten im Lande zählten und auch weiterhin zählen, angepasst - sprich erhöht - werden. Daran führt kein Weg vorbei. Im Einzelnen bedeutet das eine Gebührenanhebung von 28%, wovon jeweils die Hälfte für gestiegene Sammel- und Entsorgungskosten sowie die gestiegenen Rückstellungen für die Deponienachsorge aufzubringen sind. Für die 120 L-Tonne erhöht sich der Jahrespreis von 108,00 auf 138,00 €. Die Zusatzleerung verteuert sich von 4,50 € auf 6,00 €. Das ist ein Wehrmutstropfen zum Jahresende, für viele Haushalte sicherlich ein Ärgernis, aber auch weitgehend durch bundesgesetzlichen Wirrwarr in der Berechnung der Deponie-Nachsorgebeträge (Kapitalwert- versus Nominalwertmethode) mit verursacht. Insofern ist der Landkreis lediglich der Überbringer einer schlechten Nachricht. Aber wie wir in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Regierungsbildung auf Bundesebene erfahren mussten, werden Überbringer schlechter Nachrichten gerne als deren Verursacher dargestellt und abgestempelt.

Der Etatentwurf weist auch eine Stellenmehrung von 7,24 Mitarbeitern (NAK) auf. Heraussticht der Allgemeine Soziale Dienst. Durch eine Stellenmehrung von 3,5 NAK sollen die Fallzahlen gesenkt und damit letztendlich Kosten in diesem überaus sensiblen Bereich mittelfristig eingespart werden. Hoffentlich erfüllen sich diese Erwartungen.

Die FDP-Fraktion stimmt dem Etatentwurf samt Stellen- und Investitionsplan für 2018 zu. Wir danken dem Haus mit seiner gesamten Belegschaft, an der Spitze Landrat Eibes und die Geschäftsbereichsleiter, für ihre in 2017 geleistete Arbeit, geduldige Beantwortung unserer Fragen und wünschen für 2018 alles Gute, Gesundheit und dass die heute zu beschließenden Zahlen optimistisch mit Leben erfüllt werden können. Ihnen Allen frohe Weihnachten sowie besinnliche Fest- und Feiertage.

Die Linke /ÖDP

Die Fraktion „Die Linke/ÖDP“ hat auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Haushalt verzichtet.