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Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister vergibt in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes einen Innovationspreis an besonders innovative Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen aus Rheinland-Pfalz als Anerkennung ihrer Leistungen und ihres Einsatzes für Innovationen in der Wirtschaft des Landes. Der Innovationspreis soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen motivieren, innovative Produkte und Verfahren beziehungsweise. Dienstleistungen zu entwickeln und am Markt einzuführen.

Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren beziehungsweise Dienstleistungen, deren wirtschaftliche Verwertung in Rheinland-Pfalz erfolgt oder unmittelbar bevorsteht. Alle Bewerber müssen ihren Firmensitz/Standort/Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sollen vor nicht mehr als drei Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt und zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein oder unmittelbar vor der Einführung stehen. Ausgeschlossen sind Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury eingereicht wurden oder von deren Unternehmen stammen. Einsendeschluss ist der 31. August 2006.  Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2006 ist mit insgesamt 40 000 Euro dotiert. Neben je einem ersten, zweiten und dritten Preis für Handwerksunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen sollen Sonderpreise für Forschung, Einzelbewerber, Industrie, innovative Dienstleistungen sowie Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft vergeben werden.

Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen sind erhältlich bei den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie beim Wirtschaftministerium Rheinland-Pfalz, Tel.: 06131/162231, Fax: 06131/162142, E-Mail: georg.buendgen[at]mwvlw.rlp.de, Internet: www.mwvlw.rlp.de