Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Auch in diesem Jahr fördert das Land Rheinland-Pfalz die Ferienbetreuung von Schulkindern der Grundschule und Sekundarstufe I, die in Trägerschaft von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchgeführt wird. Die planerische Gesamtverantwortung für den Bereich der Ferienbetreuung (Bedarfsfeststellung und Abstimmung mit bestehenden Maßnahmen), das Antragsrecht sowie die Nachweisführung über den zweckentsprechenden Mitteleinsatz gegenüber dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Mainz liegt beim jeweils zuständigen Jugendamt. Die Förderung der Ferienbetreuung stellt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Vordergrund, die für bestimmte „Zielgruppenkinder“ eine verlässliche und einfach zu erhaltende Betreuung gewähren. Das Land fördert die Ferienbetreuung, sprich: „Ferien-am-Ort-Maßnahmen“ von Schulkindern, welche eine Mindestdauer von zwei Wochen (2 x 5 Tage) für eine zusammenhängende Maßnahme mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Stunden umfassen, eine tägliche Mittagsverpflegung beinhalten und eine qualifizierte pädagogische Betreuung sicherstellen. Nicht förderfähig sind daher Einzelangebote, die zu einer Summe von zwei Wochen addiert werden.

Da die Antragsfrist für Maßnahmen des Jahres 2013 beim Land am 15. März 2013  endet, muss der Antrag bis spätestens zum 8. März 2013 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden. Nähere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie. Ansprechpartnerin ist Gudrun Weber, Tel.: 06571/14-2265, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber[at]Bernkastel-Wittlich.de.