Landesförderprogramm für Ferienbetreuung im Landkreis
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auch im Jahr 2017 die Ferienbetreuung von Schulkindern. Gefördert werden Angebote, die von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchgeführt werden.
Zur Förderung müssen Maßnahmen der Ferienbetreuung mindestens zwei Wochen (2 x 5 Tage) mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Zeitstunden umfassen. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur solche Maßnahmen, die an einem Stück den vorgenannten Zeitraum abdecken.
Nicht förderfähig sind daher Einzelangebote, die zu einer Summe von zwei Wochen addiert werden oder Betreuungsangebote mit weniger als acht Zeitstunden täglich. Weiterhin sind kommerzielle Angebote von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Maßnahmen müssen eine tägliche Mittagsverpflegung beinhalten. Der Träger der Maßnahme hat weiterhin eine qualifizierte pädagogische Betreuung sicherzustellen. Im Falle von Veranstaltern, die nicht anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, bestätigt das Jugendamt die fachliche Geeignetheit des Trägers der Maßnahme.
Anträge zur Förderung sind über die Kreisverwaltung an das Land zu stellen und müssen daher bis spätestens 15. Mai 2017 bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden.
Nähere Auskünfte und Antragsunterlagen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie. Ansprechpartnerin ist Gudrun Weber, Tel.: 06571 14-2265, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber[at]Bernkastel-Wittlich.de.