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Auch in diesem Jahr fördert das Land Rheinland-Pfalz die Ferienbetreuung von Schulkindern (Grundschule und Sekundarstufe I), die in Trägerschaft von freien oder öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchgeführt wird. Die planerische Gesamtverantwortung für den Bereich der Ferienbetreuung (Bedarfsfeststellung und Abstimmung mit bestehenden Maßnahmen), das Antragsrecht sowie die Nachweisführung über den zweckentsprechenden Mitteleinsatz gegenüber dem Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Mainz liegt beim jeweils zuständigen Jugendamt.

Die Förderung der Ferienbetreuung stellt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Vordergrund, die für bestimmte Zielgruppenkinder eine verlässliche und einfach zu erhaltende Betreuung gewähren. Das Land fördert die Ferienbetreuung, sprich: „Ferien-am-Ort-Maßnahmen“ von  Schulkindern, welche eine Mindestdauer von zwei Wochen (2 mal 5 Tage) für eine zusammenhängende Maßnahme mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Stunden umfassen, eine tägliche Mittagsverpflegung beinhalten und eine qualifizierte pädagogische Betreuung sicherstellen. Nicht förderfähig sind daher Einzelangebote, die zu einer Summe von zwei Wochen addiert werden oder Betreuungsangebote mit weniger als acht Zeitstunden.

Da die Antragsfrist für Maßnahmen des Jahres 2014 beim Land am 15. März 2014  endet, muss der Antrag bis spätestens zum 10. März 2014 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein.

Nähere Auskünfte und Unterlagen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Jugend und Familie. Ansprechpartnerin ist Gudrun Weber, Tel.: 06571/142265, Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber[at]Bernkastel-Wittlich.de.