Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird angepasst
Auch nach den Bund-Länder-Beschlüssen fahren die meisten Busse unverändert nach Schulfahrplan. Das bedeutet, dass auch reine Schulfahrten durchgeführt werden, um Kindern, die auf Notbetreuung in Schulen oder Kindergärten angewiesen sind, die Möglichkeit zu bieten, mit Bussen oder Bahnen zu fahren. Diese Verbindungen stehen natürlich allen Bürgern beispielsweise für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt zur Verfügung.
Auf Grundlage der aktuellen Beschlüsse hat das Land Rheinland-Pfalz festgelegt, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen anzupassen. Somit ist das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes verpflichtend. Alternative Mund-Nasenbedeckungen, wie etwa selbstgenähte Masken, sind nicht mehr gestattet. Die Kontrolle obliegt den Ordnungsämtern und der Polizei und nicht den Verkehrsunternehmen oder deren Personal.