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Bald ist es wieder so weit – der erste Schnee steht vor der Tür und mit ihm kommt auch häufig die Frage auf: „Wie verhalte ich mich wenn die Straße vor meinem Haus mit Schnee bedeckt ist und ich trotzdem eine problemlose Abfuhr meiner Abfälle garantieren will?“ 

Oft werden Nebenstraßen nicht geräumt, tagelang bleibt dort der Schnee liegen. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Folge davon ist, dass die Abfallsammelfahrzeuge die glatten Straßen nicht befahren. Dies ist sehr ärgerlich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Abfallberater Lex appelliert an die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Räum- und Streupflicht wahrzunehmen. „Neben den Gehwegen sind auch die Straßen zu räumen. Diese Pflicht obliegt in den Gemeinden in aller Regel den Anliegern der an die Straße angrenzenden Grundstücke“ erklärt Lex. Es ist sinnvoll, bereits am Vorabend der Abfallsammlung den Wetterbericht im Auge zu behalten und gegebenenfalls gefährdete Straßenbereiche abzustreuen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Mülltonnen, die gelben Säcke und das Altpapier sowie den Sperrmüll zur nächsten regelmäßig gestreuten Straße bringen. „Wer unsicher ist welche Straßen tatsächlich regelmäßig gestreut werden, sollte Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung halten“ empfiehlt Lex.

Für weitere Fragen steht Abfallberater Stefan Lex von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06541/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex@Bernkastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung.