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Am Freitag, dem 5. Juni 2015, findet landesweit die nächste staatliche Fischerprüfung statt. Geprüft werden die Themengebiete Fisch-, Gewässer-, Geräte- sowie Gesetzeskunde und  Natur- und Tierschutz. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres vor dem Prüfungstag und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Diese Vorbereitungslehrgänge beziehungsweise die entsprechenden Informationsveranstaltungen werden von den Fischereiorganisationen wie folgt angeboten:

 

Bezirks-Sportfischerverband-Trier e.V.

Der Bezirks-Sportfischerverband Trier e.V. bietet wieder einen Kompaktkurs an drei Wochenenden am 28./29. März, am 18./19. April sowie am 16./17. Mai 2015 samstags und sonntags von 9.00 bis 16.00 Uhr an. Lehrgangsort ist das Vereinshaus des ASV Großlittgen e.V., Mühlenweg 2b. Ausbilder ist Stefan Reichardt, Telefon: 06595/900033, E-Mail: stefan.reichardt@o2online.de. Weitere Infos unter www.bsv-trier.de.

 

Bezirks-Fischerei-Verband Trier 1922 e. V.

Der Lehrgang beginnt am 27. Februar 2015, 18.00 Uhr im Vereinsheim Raiffeisenstraße in Kröv. Ausbilder sind Alfred Reichert, Kröv, Tel.: 06541/1581 oder 0163/7168308, E-Mail: Vorsitzender@BFV-Trier.de und Sylvia Seyvet, Heidenburg, Tel.: 06509/9109919 oder 0175/8660644, E-Mail: Sylvia.Syvet@BFV-Trier.de. Detaillierte Informationen: unter www.bfv-trier.de.

 

Der Lehrgang wird von staatlich anerkannten und qualifizierten Ausbildern durchgeführt. Zulassungsvorrausetzung ist bei Minderjährigen die Vollendung des 13. Lebensjahres vor dem Prüfungstag. Die Teilnahme am Lehrgang ist für die Zulassung der Prüfung zwingend vorgeschrieben. Die Lehrgangskosten inklusive Prüfungsgebühr betragen landesweit 129 Euro für Jugendliche und 179 Euro für Erwachsene. Für Behinderte mit Ausweis und sozial benachteiligte Personen (Hartz 4 Bescheid) beträgt die Gebühr ebenfalls 129 Euro. Darin enthalten sind sämtliche Schulungsunterlagen sowie die Prüfungsgebühr. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst.

Weitere Informationen sind bei Bea Kettel, Tel.: 06571/14-2340, E-Mail: Beatrice.Kettel[at]Bernkastel-Wittlich.de bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Untere Fischereibehörde, erhältlich.