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Der Kreistag hat in seiner Sitzung im Dezember 2015 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich angepasst. Die Änderung beinhaltet eine Erhöhung der bisherigen Fördersätze. Weiterhin wurde festgelegt, dass der Beitritt des Antragsstellers beziehungsweise einer vertretenden übergeordneten Organisationseinheit (Landesverband, Dachverband, etc.) zur „Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz vom 23.01.2014“ zukünftig Voraussetzung für eine Förderung ist. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Die aktuelle Richtlinie und die neugestalteten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus Jugendpflegemitteln, Projektförderung, Rechtsextremismusprävention und Gedenkstättenfahrten des Landkreises Bernkastel-Wittlich sowie die jeweiligen Vordrucke der Verwendungsnachweise stehen unter www.bernkastel-wittlich.de/jugendfoerderung.html zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin ist Gudrun Weber, Telefon: 06571/14-2265, telefonisch erreichbar Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun.Weber@Bernkastel-Wittlich.de.