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Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurde die Betriebsprämiendurchführungsverordnung ganz aktuell geändert (Bundesgesetzblatt vom 16.04.2007), um spezielle Probleme bei der Betriebsprämie in Grenzregionen  und bei vormaligen Dauerkulturflächen zu lösen. So können Betriebsinhaber mit Betriebssitz  in Deutschland, die im Jahr 2005 Flächen in bestimmten Mitgliedsstaaten (Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden) für ihre landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt haben und diese Flächen auch noch am 15. Mai 2007 nutzen, eine Erhöhung des Wertes ihrer im Jahr 2005 zugeteilten Zahlungsansprüche bis zum regionalen Durchschnittswert von 284,24 Euro erhalten und Betriebsinhaber neue Zahlungsansprüche für Flächen erhalten, die am 15. Mai 2007 beihilfefähig sind, die aber am 17. Mai 2005 Dauerkulturen waren. Neue Zahlungsansprüche werden aber nur zugeteilt, wenn der Betrieb über weniger Zahlungsansprüche als beihilfefähige Flächen verfügt.

Die Anträge sind bis spätestens 15. Mai 2007 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen. Die erforderlichen Antragsvordrucke, das Merkblatt sowie weitere Informationen erhalten Interessierte ebenfalls bei der für sie zuständigen Kreisverwaltung oder können aus dem Internet www.add.rlp.de herunter geladen werden.