Petri Heil zur bestandenen Fischerprüfung
Am 6. Dezember 2019 fand im Kreishaus in Wittlich die staatliche Fischerprüfung statt. Insgesamt waren 36 Teilnehmer zur Prüfung angemeldet. 34 Prüflinge haben bestanden.
Geprüft wurden die Themengebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz. Die Prüfung erfolgte vor dem Prüfungsausschuss bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Kreisfischereiberaters Harry Schneider aus Burg sowie Alfred Reichert aus Kröv und Bruno Schüller aus Großlittgen als Vertreter der Fischereiorganisationen.
Im Anschluss an die Prüfung wurden den 34 erfolgreichen Prüflingen die Zeugnisse von Barbara Engeln-Ahrens, Vertreterin der Unteren Fischereibehörde in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgehändigt. Die Prüfungszeugnisse berechtigen zur Ausstellung eines Fischereischeins. Den Glückwünschen schlossen sich Kreisfischereiberater Schneider und die Vertreter der Fischereiorganisation im Prüfungsausschuss Schüller und Reichert an.
Die nächste Prüfung findet landesweit am Freitag, 5. Juni 2020 statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres und die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungslehrgang. Die Fischerorganisationen werden Zeit und Ort des Lehrganges frühzeitig in der Presse bekannt geben. Wer an der nächsten Fischerprüfung teilnehmen möchte, muss bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung stellen. In der Regel wird dies während des Vorbereitungslehrganges veranlasst.
Der Fischereischein kann nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt werden. Ein Jugendfischereischein kann bereits für Personen ab dem vollendeten siebten Lebensjahr erteilt werden. Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers (Blauer Schein).
Alle Fischereischeine werden ausgestellt von den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach sowie der Stadtverwaltung Wittlich. Weitere Informationen sind bei Barbara Engeln-Ahrens, Tel. 06571 14-2340, E-Mail: Barbara.Engeln-Ahrens[at]Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.