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Im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Problemabfälle aus Haushalten am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden. Die zulässige Höchstmenge pro Anlieferer beträgt 25 Liter beziehungsweise Kilogramm. Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber 2013 auf den Seiten 21 und 22 aufgeführt. Informationen zur Sammlung finden Interessierte auf Seite 14 des Ratgebers. Bei der Herbstsammlung werden nur zentrale Sammelstellen angefahren. Die entgegengenommenen Problemabfälle werden einer umweltfreundlichen Beseitigung oder - soweit möglich - einer Verwertung zugeführt.

Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeugs persönlich übergeben werden. Stefan Lex, Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammelfahrzeugs nicht zulässig ist. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Abfälle unsachgemäß anwenden und sich dabei verletzen können.

Was zählt zum Problemmüll?

Alte Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Lack- und Farbreste, Lösungs- und Reinigungsmittel, Altöle, verunreinigte Kraftstoffe, Spraydosen, Altbatterien, Chemikalienreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren und gefährliche Reinigungsmittelreste. Im Allgemeinen wird auf die gefährlichen Substanzen mit einem Gefahrensymbole (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpackung hingewiesen:

Es werden des Öfteren Abfälle am Sammelfahrzeug abgegeben, die keine Problemabfälle sind oder für die spezielle Regelungen für die Entsorgung gelten. Dazu zählen insbesondere:

1. Elektroschrott (z.B. Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen, Geräte mit Akkubetrieb, Kühlschränke etc.). Diese Geräte können bei der Elektroschrottsammlung bereitgestellt oder zur Elektroschrott-Sammelstelle bei dem Entsorgungszentrum Sehlem angeliefert werden.

2. Leere Behälter von Altfarben. Diese können in den „Gelben Sack“ eingefüllt werden.

3. Farbbehälter mit ausgetrockneten Farbresten. Diese können über die Mülltonne entsorgt werden.

4. Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln und Reinigungsmitteln. Diese müssen grundsätzlich von den Verkaufsstellen kostenfrei angenommen werden. Bei Spraydosen muss auch das Treibgas versprüht werden. Manche Behälter können auch – erkennbar am „Grünen Punkt“ in den Gelben Sack eingefüllt werden. In vielen Fällen weist die Bedienungsanleitung auf die Art der Entsorgung hin.

5. Asbesthaltige Materialien. Diese können unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften kostenpflichtig dem Entsorgungszentrum Sehlem angedient werden.

6. Altöl kann überall dort kostenfrei zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde.

7. Altmedikamente nehmen die meisten Apotheken kostenfrei entgegen.

8. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können in Kleinmengen (bis zu fünf Leuchten) kostenfrei bei den Sammelstellen für Leuchtstoffröhren bei vielen Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeinde Morbach und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich abgegeben werden.

Größere Mengen von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich können an der Elektroschrottsammelstelle des Entsorgungszentrums in 54518 Sehlem, Am Orschbach 1, nach Rücksprache (Tel.: 06508/335) kostenfrei abgegeben werden.

9. Haushalts- und Starterbatterien können kostenfrei überall dort abgegeben werden, wo gleichartige Batterien verkauft werden.

Stefan Lex rät, dass die Abfälle zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden sollten. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.

Gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben können am Problemmüllfahrzeug nicht angenommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Adressen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel.: 06571/14-2414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.dev, oder bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-Römhild-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/982980, erfragt werden.