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Im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Problemabfälle aus Haushalten am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden. Die zulässige Höchstmenge für flüssige Abfälle beträgt fünf Liter, feste Abfälle werden bis zu zwanzig Kilogramm entgegengenommen.

Was zählt zum Problemmüll?

Alte Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Lack- und Farb-
reste, Lösungs- und Reinigungsmittel, Altöle, verunreinigte Kraftstoffe, Spraydosen, Altbatterien, Chemikalienreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren und gefährliche Reinigungsmittelreste. Im Allgemeinen wird auf die gefährlichen Substanzen mit einem Gefahrensymbole (schwarze Schrift auf orangefarbenem Hintergrund) auf der Verpackung hingewiesen.

Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber sowie im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/problemmuell.html aufgeführt. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll auch zu anderen Sammelstellen gebracht werden. Die entgegengenommenen Problemabfälle werden einer umweltfreundlichen Beseitigung oder soweit möglich einer Verwertung zugeführt. Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeuges persönlich übergeben werden. Stefan Lex, Abfallberater der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Einsammlungsort vor Eintreffen des Sammlungsfahrzeuges nicht zulässig ist. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Abfälle unsachgemäß anwenden und sich dabei verletzen können.

Häufig werden am Sammelfahrzeug auch Abfälle abgegeben, die keine Problemabfälle sind oder für die spezielle Regelungen für die Entsorgung gelten. Dazu zählen insbesondere:

  • Elektroschrott (z.B. Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen, Geräte mit Akkubetrieb, Kühlschränke). Diese Geräte können bei der Elektroschrottsammlung bereitgestellt oder zur Elektroschrott-Sammelstelle im Entsorgungszentrum Sehlem angeliefert werden.
  • Leere Behälter von Altfarben. Diese können in den Gelben Sack geworfen werden.
  • Farbbehälter mit ausgetrockneten Farbresten. Diese können über die Mülltonne entsorgt werden.
  • Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln und Reinigungsmitteln. Diese müssen grundsätzlich von den Verkaufsstellen kostenfrei angenommen werden. Bei Spraydosen muss auch das Treibgas versprüht sein. Manche Behälter können auch - erkennbar am Grünen Punkt - in den Gelben Sack geworfen werden. In vielen Fällen weist die Bedienungsanleitung auf die Art der Entsorgung hin.
  • Asbesthaltige Materialien. Diese können unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften kostenpflichtig im Entsorgungszentrum Sehlem abgeliefert werden.
  • Altöl kann überall dort zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde.
  • Altmedikamente nehmen die meisten Apotheken kostenfrei entgegen.
  • Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können in Kleinmengen (bis zu fünf Leuchten) kostenfrei bei den Sammelstellen für Leuchtstoffröhren bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Wittlich, der Gemeinde Morbach und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich abgegeben werden. Größere Mengen von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich können an der Elektroschrottsammelstelle des Entsorgungszentrums Sehlem, Am Orschbach, nach Rücksprache (Tel.: 06508/335) kostenfrei abgegeben werden.
  • Darüber hinaus können Haushalts- und Starterbatterien kostenfrei überall dort abgegeben werden, wo gleichartige Batterien verkauft werden.

Stefan Lex rät, dass die Abfälle zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden sollten. Ist dies nicht mehr möglich, sollten geeignete Behälter verwendet werden. Diese müssen verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.

Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben können am Fahrzeug nicht entgegengenommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Adressen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung, Tel. 06571/14-2414, oder bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-Römhild-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131-982980, erfragt werden.