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Noch sind frostfreie Tage im Winter ein günstiger Zeitpunkt, Bäume und Hecken zu pflegen. Die Gehölze befinden sich in der Vegetationsruhe und vertragen einen Rückschnitt gut. Pflegemaßnahmen sind zur Erhaltung der Vitalität von Hecken und Obstbäumen erforderlich. Bei zugewachsenen Wegen oder eingewachsenen Zäunen ist ein Rückschnitt unumgänglich. Hierbei sollte aber mit Augenmaß vorgegangen werden, denn Gehölze gliedern und beleben unsere Landschaft und bieten vielen Tieren Lebensraum, Zuflucht und Nahrung. Eine flächige Rodung von Hecken und das Fällen Orts- und Landschaftsbild prägender Bäume bedarf daher auch einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Ab 1. März aber sind die „Tage der Heckenschere“ abgelaufen. Mit Beginn der Vegetationszeit und der Suche der Vögel nach geeigneten Brutplätzen sind Rodungsarbeiten oder das „auf den Stock setzen“ von Hecken sowie das Fällen von Bäumen in der freien Landschaft nicht mehr zulässig.