Rechtzeitig an Hecken- und Baumschnitt denken
Noch sind frostfreie Tage im Winter ein günstiger Zeitpunkt, Bäume und Hecken zu pflegen. Die Gehölze befinden sich in der Vegetationsruhe und vertragen einen Rückschnitt gut. Hierbei sollte aber mit Augenmaß vorgegangen werden. Bei zugewachsenen Wegen oder eingewachsenen Zäunen ist ein Rückschnitt unumgänglich, man sollte aber immer bedenken, dass Gehölze unsere Landschaft gliedern und beleben und vielen Tieren Lebensraum, Zuflucht und Nahrung bieten. Eine flächige Rodung von Hecken und Baumbeständen im Außenbereich bedarf daher auch einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Bei allen Schnittarbeiten sollte als Regel gelten: Pflegeschnitt ja, abholzen nein!
Ab 1. März aber sind die „Tage der Heckenschere“ abgelaufen. Mit Beginn der Vegetationszeit und der Suche der Vögel nach geeigneten Brutplätzen sind Rodungsarbeiten oder das „auf den Stock setzen“ nicht mehr zulässig.
Beim Schnitt von Obstgehölzen sollten auf jeden Fall auch vorhandene Misteln entfernt werden. Diese Pflanze, die sich in den letzten Jahren aufgrund unterlassener Pflege an unseren Obstbäumen in der freien Landschaft, aber auch an anderen Laubegehölzen, wie zum Beispiel Pappeln und Weiden, stark ausgebreitet hat, ist ein sogenannte Halbschmarotzer. Über ein spezielles Verankerungssystem, ähnlich Wurzeln, entzieht sie dem Baum Wasser und Nährstoffe und schwächt damit den Baum bis hin zum Absterben. Da die Laubholzmistel in Rheinland-Pfalz weder geschützt noch in ihrem Bestand gefährdet ist, ist die Entfernung ohne besondere Genehmigung möglich, zum Erhalt unserer Streuobstwiesen sogar erforderlich.