Regelung der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte im Erntejahr 2008
Nachstehend die empfohlenen Erzeugerpreise für die Verrechnung der anstehenden Entschädigung der Wildschäden (Richtwerte Stand 24.09.2008). Ein Abzug von Werbungskosten ist nur bei Totalschäden möglich.
Die Preise werden einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Bei den eingesetzten Preisen handelt es sich um Durchschnittswerte während der Ernte, die im Monat September 2008 von der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland e.G. Lagerhaus Wittlich - als Erzeugerpreise gezahlt werden. Die Ermittlung der Preise erfolgte in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Dienststelle Trier-, dem Bauern- und Winzerverband Wittlich, dem Kreisjagdmeister, dem Landesjagdverband, der Raiffeisen- Waren-Zentrale Rheinland e.G.-Lagerhaus Wittlich - in Wittlich und der Kreisverwaltung - Untere Landwirtschaftsbehörde - Bernkastel-Wittlich.
Getreide und andere Erzeugnisse
Erzeugerpreise 2008
Futterweizen per 100 kg EUR 17,60
Brotweizen per 100 kg EUR 18,80
(Sommer- u. Winterweizen)
Qualitätsweizen per 100 kg EUR 22,00
Roggen per 100 kg EUR 17,00
Triticale per 100 kg EUR 16,00
Braugerste per 100 kg EUR 21,00
Braugerste (Vertragsware) per 100 kg EUR 29,75
Futtergerste per 100 kg EUR 16,50
Hafer per 100 kg EUR 15,00
Schälhafer per 100 kg EUR 17,00
Raps/Öllein per 100 kg EUR 44,50
Futtererbsen per 100 kg EUR 20,00
Roggen-,Weizen-,Gersten-,
Haferstroh (lose) per 100 kg EUR 5,00
Futterrüben per 100 kg EUR 5,00
Mais (Silomais) (32% TS-Gehalt) 400 dt/ha = 0,17 EUR/qm
450 dt/ha = 0,19 EUR/qm
500 dt/ha = 0,21 EUR/qm
550 dt/ha = 0,23 EUR/qm
650 dt/ha = 0,27 EUR/qm
Speisekartoffeln
Nicola/Sieglinde,Cilena per 100 kg EUR 50,00
Granola/Linda/,Grandifolia/
Atica, Christa per 100 kg EUR 46,00
Futterkartoffeln per 100 kg EUR 8,00
Bei Saatgetreidevermehrung ist auf die festgelegte Wildschadensentschädigung ein Zuschlag von 6,50 EUR per 100 kg inklusive Mehrwertsteuer zu gewähren. Die Entschädigung bei Grassamenvermehrung erfolgt nach Abrechnungspreis. Für Wildschäden an Produkten aus biologischem Anbau und für in der Liste nicht aufgeführte Produktarten ist vom Geschädigten im Einzelfall der für diese Produkte zu erzielende höhere Erzeugerpreis nachzuweisen. Bei Schäden an Grünlandflächen können die Richtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 zu Grunde gelegt werden. Der Prozentsatz bei Speisekartoffeln, um wie viel Handelsware und um wie viel Futterware es sich handelt, ist von Fall zu Fall verschieden. Es wird daher empfohlen, dass diese Feststellungen von den Wildschadensschätzern individuell getroffen werden. Als Anhaltspunkt kann nach den von hier angestellten Ermittlungen jedoch gesagt werden, dass bei der Ernte 2008 bei Speisekartoffeln sowie bei Wirtschaftskartoffeln der Anteil der Handelsware etwa 90 Prozent und der Anteil der Futterware 10 Prozent beträgt. Der festgesetzte Kartoffelpreis ist auf die besondere Situation in der hiesigen Region zurückzuführen und stellt somit einen tatsächlichen Marktpreis im Direktverkauf dar. Die Kartoffelbauern bauen lediglich für den Eigenbedarf und für die Direktvermarktung an. Über diesen Bedarf hinaus werden im Landkreis kaum Kartoffeln angebaut. Hieraus ist der erhöhte Preis im Gegensatz zum Preis in den sonstigen klassischen Kartoffelanbaugebieten zu erklären.