Rinderseuche BVD ab 1. Januar 2011 bekämpfungspflichtig
Ab dem 1. Januar 2011 gilt die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus. Ausnahmslos muss jeder Rinderhalter, unabhängig von der Bestandsgröße und dem Haltungszweck, die Vorschriften dieser Verordnung beachten. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass nur noch BVD-unverdächtige Rinder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Weitere Regelungen betreffen die allgemeine Untersuchungspflicht und die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn bei einem Rind der BVD-Erreger nachgewiesen wird.
Die BVD ist eine von einem Virus verursachte Infektionskrankheit der Rinder. Neben Rindern können sich auch andere Wiederkäuerarten mit diesem Erreger anstecken, ohne allerdings zu erkranken. Für den Mensch oder andere Tierarten besteht kein Infektionsrisiko. Während ein Großteil der BVD-Infektionen symptomlos verläuft, erkranken einige Tiere schwer an Durchfall, Fieber, Nasen- und Augenausfluss sowie an entzündlichen Veränderungen des Flotzmauls. Hinzu kommen Störungen der Fruchtbarkeit und Leistungseinbußen. Die Infektion mit dem BVD-Virus bei bereits geborenen Rindern führt in der Regel zur Ausbildung einer lebenslangen Immunität, das heißt, die Tiere verfügen nach einer überstandenen Infektion über einen lebenslangen Schutz vor einer erneuten Erkrankung durch den Erreger der BVD. Ebenso sind während der Trächtigkeit von immunen Tieren die Früchte ausreichend geschützt. Ein vergleichbarer Schutzeffekt lässt sich auch durch regelmäßige Impfungen erreichen.
Von besonderem Interesse sind die Fälle, bei denen sich nicht immune, das heißt nicht geschützte Rinder während der Trächtigkeit mit dem BVD-Virus anstecken. Erfolgt eine Ansteckung während des ersten Drittels der Trächtigkeit sind die Früchte nicht in der Lage den BVD-Erreger als eine körperfremde Substanz zu erkennen und bilden deshalb auch keine spezifischen Abwehrstoffe (Antikörper). Die so infizierten Tiere tragen den Erreger lebenslang in sich und scheiden ihn ständig in großen Mengen aus. Diese Dauerausscheider werden häufig auch mit den Begriffen PI-Tiere (persistent infizierte Tiere) oder Virämiker bezeichnet. Nur bei diesen tritt unter bestimmten Umständen die gefürchtete Sonderform der BVD, die immer tödlich verlaufende Mucosal Disease (MD, Schleimhautkrankheit), auf. Die Dauerausscheider beziehungsweise die PI-Tiere sind die Hauptüberträger der Seuche und stellen somit eine besondere Gefahr für die Rinderbestände dar. Die Seuche kann nur dann erfolgreich zurückgedrängt werden, wenn die Dauerausscheider durch geeignete Untersuchungen herausgefunden und rasch aus den Rinderherden entfernt werden.
Ab 2011 dürfen bis auf wenige Ausnahmen (Abgabe zur Schlachtung) nur BVD unverdächtige, das heißt mit negativem Ergebnis untersuchte Tiere abgegeben werden. Als Nachweis der Unverdächtigkeit eines Tieres gilt ein entsprechender Eintrag in HIT.
Untersuchungen auf BVD sind sowohl mit Blut als auch mit Gewebeproben (Ohrstanzen) möglich. Momentan sollte den Untersuchungen von Ohrstanzen der Vorzug gegeben werden. Über den Landeskontrollverband (LKV) sind spezielle Ohrmarken erhältlich, mit denen beim Kennzeichnen der neugeborenen Kälber die entsprechenden Gewebeproben gewonnen werden können. Zusätzlich sollten beim ersten Bezug der neuen Ohrmarken auch die passende Zange und für den Probenversand Postversandtaschen in ausreichender Zahl bestellt werden. Beim Einziehen der Ohrmarken ist darauf zu achten, dass der Kopf des Kalbes gut fixiert ist und der Ohrmarkendorn im rechten Winkel zur Ohrfläche angesetzt wird. Die auf diese Weise erhaltene Gewebeprobe kann bis zu 14 Tagen im Kühlschrank aufbewahrt werden, wodurch die Möglichkeit besteht, mehrere Proben zu sammeln und mit einer Sendung an das Landesuntersuchungsamt zu schicken. Durch einen Barcode sind die Probengefäße eindeutig den beprobten Tieren zugeordnet. Den Ohrstanzproben muss kein Begleitschreiben beigefügt werden. Die vom LKV bezogenen Versandtaschen sind versandfertig beschriftet und freigemacht. Somit kann der Versand problemlos erfolgen - die Proben in die Versandtaschen geben und diese verschlossen im nächstgelegenen Briefkasten einwerfen. Die Untersuchungsergebnisse werden vom Labor direkt in HIT eingegeben. Nur im positiven Fall, das heißt bei einem Erregernachweis, erfolgt eine gesonderte schriftliche Mitteilung. Im Falle von Blutuntersuchungen sind einige Punkte zu beachten, die vorher mit dem Hoftierarzt beziehungsweise der Hoftierärztin abzuklären sind.
Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de und beim Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/142353 erhältlich.