Sammelfahrzeuge nehmen Problemmüll entgegen
Zur Entgiftung des Hausmülls müssen die in den Haushalten anfallenden Problemabfälle, wie alte Arznei- und Pflanzenschutzmittel, Lack- und Farbreste, Lösungs- und Reinigungsmittel, Spraydosen, Altbatterien, Altöl, Chemikalienreste, Giftstoffe, Laugen und Säuren getrennt eingesammelt und vom übrigen Hausmüll in speziellen Anlagen entsorgt werden. Zu dem Problemmüll zählt insbesondere nicht:
- Elektroschrott (z.B. Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen, Geräte mit Akkubetrieb, Kühlschränke). Diese Geräte können bei der Sperrmüllsammlung bereitgestellt oder zur Elektroschrott-Sammelstelle auf der Zentralmülldeponie Sehlem angeliefert werden
- Leere Behälter von Altfarben. Diese können in den „Gelben Sack“ eingefüllt werden
- Farbbehälter mit ausgetrockneten Farbresten. Diese können über die Mülltonne entsorgt werden
- Asbesthaltige Materialien. Diese können unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften kostenpflichtig auf der Zentralmülldeponie Sehlem abgegeben werden.
Darüber hinaus können Haushalts- und Starterbatterien kostenfrei überall dort abgegeben werden, wo gleichartige Batterien verkauft werden.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden vom 16. März bis 1. April Problemabfälle aus Haushalten eingesammelt. Die Termine und Standorte des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallratgeber 2006 zu finden. Ist der Termin im Heimatort ungünstig, kann der Problemmüll zu anderen Sammelstellen gebracht werden. Die entgegengenommenen Problemabfälle werden einer umweltfreundlichen Beseitigung oder - soweit möglich - einer Wiederverwertung zugeführt.
Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeuges übergeben werden. Das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Einsammlungsort vor Eintreffen des Sammlungsfahrzeuges ist nicht zulässig. Die Abfälle sollten zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden. Ist dies nicht der Fall, sollten die Behälter verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden.
Größere Mengen von Sonderabfällen aus Gewerbebetrieben können am Fahrzeug nicht entgegengenommen werden. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Adressen können bei der Kreisverwaltung, Tel.: 06571/14414, erfragt werden.