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Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz hat dem Verein Kinderkrebswerk für Deutschland e.V. mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Aufrufe zur Fördermitgliedergewinnung in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Der Verein hat Widerspruch gegen die Verbotsverfügung eingelegt, muss diese aber aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs ab sofort beachten.

Kinderkrebswerk für Deutschland e.V. ruft öffentlich via Internet zu Spenden und Fördermitgliedschaften zu Gunsten des Vereins auf. Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen. Auch wurden keine Hilfsmaßnahmen für betroffene krebskranke Kinder nachgewiesen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist. Der Verein wurde sofort vollziehbar verpflichtet, keine weiteren Fördermitglieder in Rheinland-Pfalz anzuwerben sowie Förderbeiträge einzuziehen. Dies sicherte der Verein zu.

Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung unter Telefon 0651/9494-0, sollten weiterhin Werbemaßnahmen zur Gewinnung fördernder Mitglieder, zum Beispiel mittels Telefon, erfolgen beziehungsweise Förderbeiträge mittels Lastschriftverfahren oder Einzugsermächtigung im Namen des Vereins Kinderkrebswerk für Deutschland e.V. mit Sitz in Bielefeld eingezogen werden.