Schornsteinfeger prüfen neue oder veränderte Feuerstätten
Angesichts der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Heizölpreise stellt eine Holzfeuerstätte eine echte Alternative zur herkömmlichen Ölheizung dar. Zudem können Holzfeuerstätten durch die Verwendung erneuerbarer Energien aus heimischer Produktion einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die Anschaffung einer modernen Holzfeuerstätte sollte gut vorbereitet sein, auch wenn „nur“ ein altes durch ein neues Gerät ersetzt werden soll. Das rät der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der für die Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen zuständig ist.
Vor dem Erwerb empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Kontakt aufzunehmen. Er kann aufgrund der technischen Daten der Feuerstätte sagen, ob ein bereits vorhandener Schornstein für den Anschluss dieser Feuerstätte geeignet ist oder ein neuer Schornstein geplant werden muss. Beim Einbau in Mietwohnungen muss der Eigentümer zustimmen. Damit keine Probleme beim Betrieb oder der Abnahme auftreten, sollte die Feuerstätte nur von autorisierten Fachfirmen aufgestellt werden.
Heizen mit Holz gilt als umweltschonend, denn beim Verbrennen wird nur so viel für den Treibhauseffekt und die Klimaveränderung mitverantwortliches Kohlendioxid abgegeben, wie das Holz für sein Wachstum benötigt hat.
Um umweltfreundlich zu heizen, muss optimales Brennholz ausgewählt werden. Als Heizholz darf grundsätzlich nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz verfeuert werden. Harthölzer wie Eiche und Buche sind wegen der besseren Energieausbeute und der lang anhaltenden Glut besonders geeignet. Scheite aus Nadelholz eignen sich gleichfalls; diese sollten jedoch nicht im offenen Kamin verbrannt werden, weil bei ihnen, bedingt durch enthaltenes Harz, Funken fliegen können, die im schlimmsten Fall einen Brand verursachen. Holzbriketts und Braunkohlenbriketts können ebenfalls eingesetzt werden.
Ideales Brennholz hat eine Restfeuchte von unter zwanzig Prozent. Je feuchter das Holz ist, desto niedriger ist sein Heizwert, weil zunächst viel Energie benötigt wird, um das Wasser im Holz zu verdampfen. Zudem wird durch den dadurch entstehenden Wasserdampf die Verbrennungstemperatur herabgesetzt. Dadurch kann sich Ruß bilden, der sich im Ofen als hartnäckiger, schmieriger Belag niederlässt. Weiterhin kann es durch den Wasserdampf, der sich wegen der niedrigen Temperaturen an den Schornsteinwänden niederschlägt, gegebenenfalls zur Versottung des Schornsteins kommen. Bei einer Versottung kühlen sich die Abgase noch innerhalb des Schornsteins unter die Wasserdampf-Taupunkt-Temperatur ab. Aus dem Wasserdampf (gasförmig) wird wieder Wasser (flüssig).
Eine Feuerstätte für Festbrennstoffe ist keine Müllverbrennungsanlage. Abfälle, Plastik, Pappen, behandeltes Holz (gestrichen, lackiert, imprägniert) oder Spanplatten dürfen nicht verbrannt werden. Darüber hinaus schadet der Einsatz ungeeigneter Brennstoffe der Umwelt, aber auch der Feuerstätte und dem Schornstein.
Wenn falsch und damit Umwelt schädigend geheizt wird, bekommt das auch die Nachbarschaft mit, denn ein Holzfeuer aus trockenem, unbehandeltem und naturbelassenem Holz stinkt und qualmt nicht. Durch die verbleibende Asche lässt sich nachweisen, ob nicht zugelassene Brennstoffe verfeuert wurden.
Das Umweltbundesamt hat einen „Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen mit Holz“ herausgegeben. Diesen kann man im Internet unter www.umweltbundesamt.de / Suche: Stichwort „Heizen mit Holz“ nachlesen oder kostenlos herunterladen.
Wenn eine Feuerstätte neu errichtet oder wesentlich verändert wurde, sollte dies dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister umgehend mitgeteilt werden, damit die Feuerstätte abgenommen werden kann. Nach der Landesbauordnung muss sich die Bauherrin oder der Bauherr bei der Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen vor der Inbetriebnahme die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und der Anschlüsse der Feuerstätten durch den Bezirksschornsteinfegermeister bescheinigen lassen. Ohne diese Abnahmebescheinigung droht nach den allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen im Falle eines eventuellen Versicherungsfalles in der Regel der Verlust des Versicherungsschutzes!
Über den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister informieren Sven Schermann, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/142352, E-Mail: sven.schermann[at]bernkastel-wittlich.de und Walter Gangolf, Tel.: 06571/142248, E-Mail: walter.gangolf[at]bernkastel-wittlich.de. Die Adressen, weitere Informationen und Links zum Thema sind hier zu finden.