Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen
Bei vielen Häusern muss man zwei bis drei Stufen bis zum Hauseingang überwinden. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator stellen diese oft ein großes Hindernis dar. Mit einer Rampe lässt sich dieses Problem lösen. Voraussetzung ist allerdings genügend Platz vor dem Gebäude.
Eine Rampe sollte nicht mehr Gefälle als maximal sechs Prozent aufweisen. Sie darf zudem kein Quergefälle aufweisen, sollte 1,20 Meter breit und mit Radabweisern ausgestattet sein. Handläufe sollten ebenfalls vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass die befahrbare Oberfläche der Rampe rutschfest ist. Rampen können aus Stahl oder Holz konstruiert sein und in das Eingangs- oder Gartengelände integriert werden. Erfahrene Architektinnen und Architekten beraten kostenlos und firmenunabhängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54531 Wittlich. Der nächste Beratungstermin ist Dienstag, der 12. Juli 2011.
Vorhandene Planunterlagen sollten zum Beratungstermin mitgebracht werden. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich bei Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14-2237, E-Mail: ulrich.hohns[at]bernkastel-wittlich.de.