Trichinenproben bei Schwarzwild selbst entnehmen
Nach der Änderung der nationalen Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Tier-LMHV) können neben den Jagdpächtern nunmehr auch die in einem Revier zur Jagdausübung berechtigten sonstigen Jäger mit der Entnahme von Trichinenproben beim Schwarzwild sowie beim Dachs durch die zuständige Veterinärverwaltung beauftragt werden. Diese Regelung tritt ab dem 21. November 2010 in Kraft.
Voraussetzung für die Beauftragung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, bietet für die Jagdausübungsberechtigten sowie für Jäger des Kreisgebietes diese Schulung an.
Der nächste Schulungstermin findet am Donnerstag 11.11.2010 um 17:45 Uhr im Raum N8 der Kreisverwaltung statt. Die Dauer der Schulung beträgt circa 1 Stunde. Zur Schulung mitzubringen ist der Personalausweis!
Interessierte können sich bis zum 08. November beim Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, Tel.: 06571/142391 oder per E-Mail: Veterinaeramt[at]Bernkastel-Wittlich.de unter Angabe Ihres Namens, Hauptwohnsitzes, sowie dem Geburtsdatum und Ihrer Telefonnummer anmelden.