Umstrukturierung nach der EU-Weinmarktordnung
Ab Montag, dem 4. Januar 2016 können Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahre 2016 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Montag, dem 1. Februar 2016. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist, diese endet am 2. Mai 2016.
Es muss entweder die Rebsorte oder die Unterlage gewechselt werden, auch beides gleichzeitig ist möglich. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlage wie in der Altanlage ist nicht möglich. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Zusätzlich können auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert werden.
Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 Ar, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 Meter und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben. Es ist immer eine Totalrodung der Weinbergsfläche notwendig.
Neu in diesem Jahr ist die Maßnahme 51. Mit ihr werden Handarbeitsmauersteillagen unterstützt. Gemeint sind Flächen in extremen, durch Mauern abgestützten Steillagen, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist und die somit von Hand bearbeitet werden müssen.
Die Fördersätze in 2016 lauten wie folgt:
- Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilstlagen)
- Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha
Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Bei Fragen zum Antragsverfahren, wenden sie sich bitte an Edmund Hohns: Tel.: 06571/142417; Fax: 06571/1442417; E-Mail: Edmund.Hohns[at]Bernkastel-Wittlich.de oder Anne Licznerski: Tel.: 06571/142365; Fax: 06571/1442365; E-Mail: Anne.Licznerski[at]Bernkastel-Wittlich.de vom Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.