Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen 2019 bis zum 31. Januar 2019 möglich
Ab Mittwoch, dem 2. Januar 2019 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich empfiehlt den Antragstellern, die Anträge über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer wip.lwk-rlp.de elektronisch zu stellen. Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Die Fördersätze in 2019 lauten wie folgt:
- Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)
Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden beziehungsweise gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Die Maßnahmen 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung beziehungsweise Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.
Ansprechpartner für Fragen zur Umstrukturierung bei der Kreisverwaltung sind Monika Nilles, Tel.: 06571 14-2365, E-Mail: Monika.Nilles[at]bernkastel-wittlich.de und Sebastian Wagner, Tel.: 06571 14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner[at]bernkastel-wittlich.de.