Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2018 bis zum 31. Januar 2018 möglich
Ab Montag, dem 2. Januar 2018 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2018. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2018.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2018 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens, das vom 3. Juli 2017 bis zum 15. August 2017 stattfand, gemeldet worden sind. Ein Nachmelden von Flächen ist nicht möglich.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich empfiehlt den Antragsteller die Anträge über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch zu stellen. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Allen berechtigten Antragsteller werden die Antragsformulare von der Kreisverwaltung zugesandt. Nur wer die Antragsformulare bis zum 10. Januar 2018 nicht erhalten hat, soll sich an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Corinna Simon, Tel.: 06571 142417, Fax: 06571 1442417, E-Mail: Corinna.Simon[at]Bernkastel-Wittlich.de wenden.
Die Fördersätze in 2018 lauten wie folgt:
- Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
- Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
- Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
- Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
- Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
- Maßnahme 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
- Maßnahme 53: 24.000 €/ha (neue Querterrassierung)
Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden, beziehungsweise gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.
Die Maßnahmen 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung beziehungsweise Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.