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Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Neupflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren für das Pflanzjahr 2014 läuft noch bis zum 30. April 2014.

Gefördert wird die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen in Steillagen mit 15.000 Euro/ha beziehungsweise in Steilstlagen mit 17.000 Euro/ha, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. In Flachlagen bis zu 30 % Steigung beträgt die Förderung 7.000 Euro/ha. Mit der Maßnahme 43 können extensive Anlagenform wie Minimalschnittsyteme oder Ein-Draht-Systeme mit 6.000 Euro/ha gefördert werden. In Steilstlagen mit mindestens 50 % Steigung können auch andere Arbeitszeit sparende Erziehungsformen wie Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Erziehung gefördert werden.

Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen 5 ar. In Steilstlagen ist keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben.

Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen.

Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung  Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden Interessierte sich bitte an die Kreisverwaltung,  Edmund Hohns, Tel.: 06571/142417; Fax: 06571/1442417, E-Mail: Edmund.Hohns[at]Bernkastel-Wittlich.de.