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Das Antragsverfahren für Wiederanpflanzungen auf flurbereinigten Flächen mit Pflanzung im Jahr 2008 ist wieder eröffnet. Die Anträge müssen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich gestellt werden.
Das Antragsverfahren beginnt am Montag, dem 7. April 2008 und endet am Montag, dem 28. April 2008. Später eingehende Anträge können für das Pflanzjahr 2008 nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig:

1. Verbesserung der Bewirtschaftung in Flachlagen von Wiederbepflanzungsflächen durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage nach Bodenordnung (Maßnahme 19)

2. Verbesserung der Bewirtschaftung in Steillagen von Wiederbepflanzungsflächen durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage nach Bodenordnung (Maßnahme 20)

3. Verbesserung der Bewirtschaftung in Steillagen durch Schaffung deutlich größerer Bewirtschaftungseinheiten (über 25 ar) und Erstellung einer modernen  Drahtanlage nach Bodenordnung (Maßnahme 22)

Förderfähig sind Wiederanpflanzungen (Erstellung einer neuen Rebanlage mit Drahtrahmenerziehung in Flach- und Steillagen; in Steilstlagen ist neben der Drahtrahmenerziehung auch Trierer-Rad-, Vertiko- und Umkehrerziehung möglich) nur auf solchen Flächen, die im Flurbereinigungsplan als Weinbauflächen ausgewiesen sind oder sich aus der Mitteilung der vorläufigen Besitzeinweisung als solche ergeben. Förderfähig sind nur die für das Land Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Antragstellung klassifizierten Rebsorten so wie Rebsorten in genehmigten Anbaueignungsversuchen.
Zulässig ist nur die Pflanzung von Pfropfreben außer Pfropfreben auf der Unterlage 26G auf allen rechtmäßig zu bestockenden Rebflächen.
Die Antragsunterlagen können bei Edmund Hohns von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14417, E-Mail:  Edmund.Hohns[at]Bernkastel-Wittlich.de angefordert werden.