Umstrukturierungsmaßnahmen nach der EU-Weinmarktordnung
Derzeit läuft das Antragsverfahren für die Pflanzung im Jahre 2011. Das Antragsverfahren endet am Montag, dem 31. Januar 2011 (Ausschlussfrist). Für die Pflanzung von Weinbergsflächen in laufenden Flurbereinigungsverfahren endet die Frist am 30. April 2011.
Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen.
Förderfähig ist die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Flach- und Steillagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die veränderten Klimabedingungen bzw. die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen. Ebenso ist die Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Rebanlage mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingen förderfähig.
Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.
Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Auch bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden sie sich bitte an die Kreisverwaltung, (Herrn Hohns: Tel. 06571-14417; Fax: 06571-940417, E-Mail: edmund.hohns[at]bernkastel-wittlich.de).