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Am 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Das Gesetz wurde zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Das Gesetz bringt, insbesondere für Menschen die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, einige Änderungen mit sich. Fachleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe und existenzsichernde Versorgungsleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden getrennt und neue Zuständigkeiten ergeben sich.

Die Trennung der Zuständigkeiten und Gelder wirft unterschiedliche Fragen auf:

  • Was ändert sich für die Betroffenen?
  • Was muss beantragt werden?
  • Wann müssen die Anträge gestellt werden?
  • Wer muss die Anträge stellen?
  • Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?

Der Betreuungsverein SKFM Wittlich informiert in Kooperation mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am Mittwoch 6. November 2019, 18:00 Uhr im St. Markus-Haus, Karrstraße 23, 54516 Wittlich über die Neuerungen die das Gesetz mit sich bringt. Referentin ist  Edith Maus, Leiterin des Fachbereichs Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Eingeladen sind alle Betroffenen, Angehörigen, (ehrenamtliche) Betreuer und Interessierten. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis Montag, 4. November 2019 unter Tel.: 06571 96620 oder E-Mail t.pesch[at]skfm-wittlich.de möglich.