Verbesserte Förderung für Unternehmen
Nach Mitteilung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wurde das „Regionale Landesförderprogramm“ in einigen Positionen zugunsten der gewerblichen Unternehmen verbessert.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte), die überwiegend überregional tätig sind (über 50 km vom Standort entfernt). Förderfähig sind gewerbliche Investitionen von mindestens 25000 Euro für Betriebserrichtungen, Betriebserweiterungen, Änderungen des Produktionsverfahrens, Übernahme von stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätten sowie grundlegende Modernisierungen, Erweiterungen und Errichtungen von Beherbergungsbetrieben.
Die wichtigste Fördervoraussetzung ist, dass entweder der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 100 Prozent übersteigt oder die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 Prozent erhöht wird. Bei Beherbergungsbetrieben müssen nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten vorhanden sein. Die Höhe der Förderung kann, je nach Größe und Art des Unternehmens, zwischen 7,5 und 20 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Land- und Forstwirtschaft, Bauhauptgewerbe, Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel), Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Betriebe.
Für weitere Informationen zu diesem Programm steht der Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung, Markus Lautwein, Tel.: 06571/14494, E-Mail: Markus.Lautwein[at]Bernkastel-Wittlich.de, zur Verfügung.