Verbesserungen für Straußwirtschaften und Vinotheken
Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt.
Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Gaststätten, die an ein Unternehmen angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen - und damit ebenso wie andere Gaststätten - antragsberechtigt.
Mit der November- und Dezemberhilfe erhalten Unternehmen, die die Antragsvoraussetzungen erfüllen, einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum.
Die Antragsfrist endet am 30. April 2021. Die Antragsstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten (also Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer). Fragen beantwortet auch: Matthias Denis, Wirtschaftsförderung Kreis Bernkastel-Wittlich, Tel. 06571 14 2494, Mail: matthias.denis[at]bernkastel-wittlich.de.