Verzögerungen im Antragsverfahren von Erdwärmebohrungen
Zur Zeit wird bundesweit ein Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gesucht. Aufgrund des hiermit verbundenen Standortauswahlgesetzes dürfen zunächst keine wasserrechtlichen Zulassungen für Erdwärmebohrungen in Tiefen von mehr als 100 Meter erteilt werden. Ab dem 16. August 2017 ist aufgrund der erforderlichen Beteiligung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit mit einer mehrmonatigen Verfahrensdauer zu rechnen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bittet deshalb Bauherren im Antragsverfahren auf wasserrechtliche Zulassung von Erdwärmebohrungen bei Tiefen von mehr als 100 Meter eine entsprechend lange Verfahrensdauer bis zum Bescheid einzuplanen.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Suche um ein Endlager um ein bundesweites Projekt handelt.
Erdwärmebohrungen bis 100 Meter Tiefe sind von den Regelungen des Standortauswahlgesetzes nicht betroffen. Diese Antragsverfahren können weiterhin zeitnah bearbeitet werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit anstelle einer tieferen Bohrung von mehr als 100 Meter mehrere weniger tiefe Bohrungen ausführen zu lassen, so der Tipp des Fachbereichs Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung.
Ansprechpartnerin für das Antragsverfahren ist Sonja Loewen, Tel.: 06571 14-2431, Fax: 06571 14-42431, E-Mail: sonja.loewen[at]bernkastel-wittlich.de.