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In Deutschland wohnende luxemburgische Staatsbürger müssen, wenn sie an der luxemburgischen Parlamentswahl und der Europawahl am 7. Juni 2009 teilnehmen wollen, beim „Kollegium des Bürgermeisters und der Schöffen“ der jeweiligen Wahleinschreibungsgemeinde ihr Wahlaufrufschreiben beantragen. Darauf weist der luxemburgische Honorarkonsul in Trier, Franz Peter Basten, hin.

In einem Rundschreiben der Luxemburger Botschaft in Berlin, so Basten, werden für das Verfahren folgende genaue Hinweise gegeben: Die Wahlberechtigten, die nach wie vor ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben, müssen sich an ihre Gemeinde, in deren Wählerlisten sie aufgeführt sind, wenden. Was die im Ausland wohnenden Wahlberechtigten betrifft, so entspricht die Wahleinschreibungsgemeinde derjenigen des letzten Wohnsitzes im Großherzogtum Luxemburg beziehungsweise – in Ermangelung eines luxemburgischen Wohnsitzes – der Gemeinde des Geburtsortes, ansonsten der Stadt Luxemburg. Im letzten Fall muss der Wahlberechtigte sich an das Collège des Bourgmestre et Echevins de la Commune de Luxembourg – Elections – in L-2090 Luxembourg, wenden.

Der Antrag auf Zulassung zur Briefwahl muss beim „Kollegium des Bürgermeisters und der Schöffen“ spätestens am 8. Mai 2009 eingegangen sein.

Der Briefwahlzulassungsantrag muss die Namen (bei Frauen Mädchenname obligatorisch) und Vornamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Berufsbezeichnung und den Wohnsitz, sowie die Anschrift, an welche das Wahlaufrufschreiben geschickt werden soll, enthalten. Jede wahlberechtigte im Ausland wohnhafte Person muss dem Briefwahlzulassungsantrag unbedingt eine beglaubigte Kopie seines gültigen Reisepasses beifügen und beide Dokumente zusammen einreichen. Die Beglaubigung des Reisepasses wird von dem für sie zuständigen Honorarkonsulat vorgenommen. Der Antragsteller muss im Rahmen der von ihm eingereichten und unterzeichneten schriftlichen Erklärung eidesstattlich versichern, dass er weder auf Grundlage von Artikel 52 der Verfassung, noch von Artikel 6 des Wahlgesetzes seines Wahlrechts verlustig gegangen ist.

Das „Kollegium des Bürgermeisters und der Schöffen“ sendet dem zur Briefwahl zugelassenen Antragsteller spätestens 20 Tage vor der Wahl, das heißt bis spätestens 18. Mai 2009, per Einschreiben mit Rückschein das Wahlaufrufschreiben mit folgenden Anlagen zu:

Die Liste der zur Abstimmung stehenden Kandidaten und der diesbezüglich gesetzmäßig vorgeschriebenen Anweisungen;

Einen Wahlbriefumschlag und einen Stimmzettel für die Wahlen zum luxemburgischen Abgeordnetenhaus;

Einen Wahlbriefumschlag und einen Stimmzettel für die Wahlen zum Europäischen Parlament;

Einen Briefumschlag für die Weiterleitung der beiden Wahlbriefe, der mit der Auf¬schrift „Elections – vote par correspondance“ versehen ist und die Anschrift des für die jeweilige Stimmabgabe zuständigen Wahllokals trägt.

Für die in den alten Regierungsbezirken Trier und Koblenz-Montabaur wohnenden luxemburgischen Staatsbürger nimmt das luxemburgische Honorarkonsul in Trier (Herzogenbuscher Straße 12) die Beglaubigungen vor.

Honorarkonsul Basten weist ergänzend darauf hin, dass die luxemburgischen Staatsbürger in Deutschland an der Europawahl als EU-Bürger auch in Deutschland teilnehmen können. Sie müssen dann bei der für sie zuständigen Wohnsitzgemeinde einen Antrag mit Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Im Falle einer Teilnahme an der Europawahl in Deutschland können die luxemburgischen Staatsbürger jedoch nur über die deutschen Listen zur Europawahl abstimmen. Luxemburger, welche über die luxemburgischen Kandidaten für die Europawahl abstimmen wollen, müssen das luxemburgische Briefwahlverfahren wählen.

Selbstverständlich könnten die luxemburgischen Staatsbürger in Rheinland-Pfalz auch an der ebenfalls am 7. Juni 2009 stattfindenden Kommunalwahl als EU-Bürger in ihren jeweiligen Wohnsitzgemeinden teilnehmen, erklärte Basten abschließend.