Wildschadensentschädigung: Regelung der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte im Erntejahr 2010
Nachstehend die empfohlenen Erzeugerpreise für die Verrechnung der anstehenden Entschädigung der Wildschäden. Ein Abzug von Werbungskosten ist nur bei Totalschäden möglich.
Die Preise werden einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Bei den eingesetzten Preisen handelt es sich um Durchschnittswerte während der Ernte, die in den Monaten August/September 2010 von der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland e.G. Lagerhaus Wittlich - als Erzeugerpreise gezahlt werden. Die Ermittlung der Preise erfolgte in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Dienststelle Trier-, dem Bauern-und Winzerverband Wittlich, dem Kreisjagdmeister, dem Landesjagdverband, der Raiffeisen- Waren-Zentrale Rheinland e.G.-Lagerhaus Wittlich - in Wittlich und der Kreisverwaltung - Untere Landwirtschaftsbehörde - Bernkastel-Wittlich.
Getreide und andere Erzeugnisse Erzeugerpreise 2010
Futterweizen per 100 kg EUR 17,50
Brotweizen per 100 kg EUR 19,50
(Sommer- / Winterweizen)
Qualitätsweizen per 100 kg EUR 22,40
Roggen per 100 kg EUR 17,00
Triticale per 100 kg EUR 17,00
Braugerste per 100 kg EUR 18,30
Braugerste (Vertragsware) per 100 kg EUR 14,50
Futtergerste per 100 kg EUR 16,00
Hafer per 100 kg EUR 12,00
Schälhafer per 100 kg EUR 14,60
Raps/Öllein per 100 kg EUR 36,50
Futtererbsen per 100 kg EUR 18,50
Roggen-,Weizen-,Gersten-,
Haferstroh (lose) per 100 kg EUR 5,00
Futterrüben per 100 kg EUR 5,00
Mais (Silomais)
(32% TS-Gehalt) 400 dt/ha = 0,17 EUR/qm
450 dt/ha = 0,19 EUR/qm
500 dt/ha = 0,21 EUR/qm
550 dt/ha = 0,23 EUR/qm
650 dt/ha = 0,27 EUR/qm
Speisekartoffeln
Nicola/Sieglinde/Cilena per 100 kg EUR 54,00
Granola/Linda/Belana/
Atica/Christa per 100 kg EUR 50,00
Futterkartoffeln per 100 kg EUR 10,00
Bei Saatgetreidevermehrung ist auf die festgelegte Wildschadensentschädigung ein Zuschlag von 6,00 EUR per 100 kg incl. MWSt. zu gewähren. Die Entschädigung bei Grassamenvermehrung erfolgt nach Abrechnungspreis. Aufgrund der veränderten Marktsituation werden oft schon Erzeugnisse vorab über abgeschlossene Vermarktungsverträge verkauft. In diesen Fällen ist im Einzelfall der erzielte höhere Erzeugerpreis vom Geschädigten nachzuweisen. Dies gilt auch für Wildschäden an Produkten aus biologischem Anbau und für in der Liste nicht aufgeführte Produktarten. Bei Schäden an Grünlandflächen können die Richtlinien der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 zu Grunde gelegt werden.
Der Prozentsatz bei Speisekartoffeln, um wie viel Handelsware und um wie viel Futterware es sich handelt, ist von Fall zu Fall verschieden. Es wird daher empfohlen, dass diese Feststellungen von den Wildschadensschätzern individuell getroffen werden. Als Anhaltspunkt kann nach den von hier angestellten Ermittlungen jedoch gesagt werden, dass bei der Ernte 2010 bei Speisekartoffeln sowie bei Wirtschaftskartoffeln der Anteil der Handelsware etwa 90 % und der Anteil der Futterware 10 % beträgt.
Der festgesetzte Kartoffelpreis ist auf die besondere Situation in der hiesigen Region zurückzuführen und stellt somit einen tatsächlichen Marktpreis im Direktverkauf dar. Die Kartoffelbauern bauen lediglich für den Eigenbedarf und für die Direktvermarktung an. Über diesen Bedarf hinaus werden im Landkreis kaum Kartoffeln angebaut. Hieraus ist der erhöhte Preis im Gegensatz zum Preis in den sonstigen klassischen Kartoffelanbaugebieten zu erklären.