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Wohin mit Kunststoffabfällen in Landwirtschaft und Weinbau ?

Kunststoffe als Verpackungs- und Arbeitsmaterialien finden häufig Verwendung in Landwirtschaft und Weinbau, so insbesondere als Wickelfolien um Flaschenpaletten, Säcke mit Mineraldünger, Kunststoffbehälter und Eimer mit unschädlichen Inhalten (Leckschalen, Futtereimer, destilliertes Wasser), Säcke mit Pflanzenschutzmitteln, Kanister mit besonders überwachungsbedürftigen Inhalten (Batteriesäure, Pflanzenschutzmittel, Farbe, Mineralöl), Pflanzfolien (in Rebschulen, beim Gemüsebau), Folien für die Traubenzone bei der Eisweinherstellung, Silofolien, Rundballenfolien, Heuballennetze, Abdeckfolien und Kunststoffschnüre (Heftarbeiten im Weinberg).

Nach dem Gebrauch beziehungsweise nach dem Entleeren der Behältnisse werden diese Kunststoffe zu Abfällen, die entsprechend den Regelungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den darauf beruhenden Verordnungen und den kommunalen Satzungen zu entsorgen sind. „Fast so vielfältig wie die Einsatzmöglichkeiten der Kunststoffe ist auch deren Entsorgung“ erläutert Stefan Lex, Abfallberater bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und weist ausdrücklich darauf hin: „Das Verbrennen von Kunststoffabfällen ist verboten, in der Landschaft haben sie auch nichts verloren!“

Kunststoffe, die als Verpackung in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden, müssen gemäß der Verpackungsverordnung grundsätzlich von dem Hersteller beziehungsweise Vertreiber oder Verkäufer des Produktes kostenfrei zurückgenommen werden. Oftmals haben die Hersteller Verträge mit Entsorgungsfirmen über die Einsammlung geschlossen. Beim Kauf oder spätestens bei der Lieferung des Produktes sollten daher die Rückgabemodalitäten geklärt werden. Eine Besonderheit gilt für leere Verpackungen mit ehemals besonders überwachungsbedürftigen Inhalten. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte Verpackungen vom Endverbraucher in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie müssen den Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. Auch hier sollten bereits beim Kauf oder spätestens bei der Lieferung des Produktes die Rückgabemodalitäten geklärt werden.

Folien und Kunststoffbänder, die im eigenen Betrieb verwendet werden, fallen nicht unter die Verpackungsverordnung. Solche Kunststoffe sind, wenn sie nicht mehr nutzbar sind, geordnet zu entsorgen. In der Regel sind solche Abfälle als Restmüll der Deponie Mertesdorf oder einem darauf ausgerichteten Entsorgungsunternehmen kostenpflichtig zu überlassen. Kleinmengen können über die eigenen Hausmülltonnen entsorgt werden. Wenn Rundballen an Dritte verkauft werden, ist man für die Verpackung (Folie, Netz) zur kostenfreien Rücknahme verpflichtet.

Weitere Fragen zur Entsorgung beantwortet die Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Stefan Lex, Tel.: 06571/14414, E-Mail: Stefan.Lex[at]Bernkastel-Wittlich.de. Informationen zum Thema findet man in den aid-Heften: Nr. 1068 (Umweltschutz) und 1260 (Wohin damit?), herausgegeben vom aid Infodienst, Friedrich-Ebert-Str. 3, 53177 Bonn, Internet: www.aid.de.